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Neuverschuldung: Deutschland entgeht wegen Verteidigungsausgaben EU-Defizitverfahren
Deutschland entgeht trotz einer Neuverschuldung von voraussichtlich 3,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in diesem Jahr einem Defizitverfahren der EU. Nach Abzug der Verteidigungsausgaben ergebe sich eine Neuverschuldung von lediglich 2,9 Prozent des BIP, teilte ein hochrangiger EU-Beamter am Mittwoch anlässlich der Veröffentlichung der haushaltspolitischen Empfehlungen der EU-Kommission an die Mitgliedstaaten mit. Damit liegt Deutschland unter der Schwelle für die zulässige Neuverschuldung von drei Prozent des BIP.
Die EU hat als Reaktion auf den Ukrainekrieg und für die europäische Aufrüstung eine sogenannte nationale Ausnahmeklausel eingerichtet, die den Mitgliedstaaten bei der Neuverschuldung eine Flexibilität für Verteidigungsausgaben in Höhe von 1,5 Prozent des BIP einräumt. Die EU-Kommission hatte bereits im November angekündigt, dass Deutschland wegen der Ausnahmeklausel voraussichtlich einem Defizitverfahren entgehen werde.
Derzeit laufen der Kommission zufolge Defizitverfahren gegen zehn EU-Länder: Frankreich, Italien, Malta, Österreich, Belgien, Finnland, Ungarn, Polen, Rumänien und die Slowakei. Die Brüsseler Behörde empfahl am Dienstag, das Verfahren gegen Malta einzustellen. Ein neues Defizitverfahren, nämlich gegen das neue Euro-Land Bulgarien, sei allerdings "berechtigt". Estland, Lettland und Slowenien entgehen demnach ebenso wie Deutschland aufgrund der Ausnahmeklausel für Verteidigungsausgaben einem solchen Verfahren.
Frankreich hofft, seine Neuverschuldung in diesem Jahr bei fünf Prozent des BIP zu halten. Die EU-Kommission warnte vergangene Woche, dass Frankreich im Präsidentschaftswahljahr 2027 mit 5,7 Prozent das höchste Haushaltsdefizit der gesamten EU haben könnte. Brüssel forderte Paris deswegen auf, seine Anstrengunen zur Kürzung der öffentlichen Ausgaben zu verstärken.
Den Ländern, gegen die Verfahren laufen, drohen im äußersten Fall hohe Geldbußen. Bisher wurden solche Sanktionen jedoch nie verhängt.
Viele europäische Staaten haben derzeit wirtschaftliche Probleme, nicht zuletzt wegen der starken Energiepreissteigerungen infolge des Iran-Kriegs. Die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hatte deswegen von Brüssel verlangt, die Schuldenregeln ähnlich wie bei den Verteidigungsausgaben so anzupassen, dass Maßnahmen zu Energiepreissenkungen ebenfalls von der Bewertung der Neuverschuldung ausgenommen werden.
Die Kommission reagierte nun auf die Energiekrise, indem sie den EU-Ländern erlaubt, bis zu 0,3 Prozent des BIP pro Jahr für Maßnahmen gegen die Energiekrise von der Neuverschuldung auszunehmen - allerdings nur als Teil der 1,5 Prozent der nationalen Ausnahmeklausel und nicht zusätzlich.
Angerechnet werden können nur solche Maßnahmen, die die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen verringern. Steuersenkungen auf Benzin und Diesel, wie Italien sie im März beschlossen hat, fallen nicht in diese Kategorie.
J.Gomez--AT