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Urteil zu schärferen EU-Wettbewerbsregeln: Meta muss sich mit Messenger daran halten
Der US-Digitalkonzern Meta muss sich mit seinem Kommunikationsdienst Messenger an die schärferen Wettbewerbsregeln nach dem Gesetz für digitale Märkte halten. Das EU-Gericht in Luxemburg bestätigte am Mittwoch die Aufnahme von Messenger auf die Liste. In Bezug auf den digitalen Marktplatz Marketplace hatte Metas Klage dagegen Erfolg - dieser war allerdings schon vor einem Jahr von der Liste gestrichen worden. (Az. T-1078/23)
Die EU-Kommission hatte Meta 2023 als sogenannten Torwächter des Internets mit besonders großer Marktmacht eingestuft. Für verschiedene Dienste muss sich die Facebook-Mutter darum an neue Verpflichtungen halten, da diese Geschäftskunden als wichtiger Zugang zu Endnutzern dienten. Der Konzern akzeptierte die Entscheidung der Kommission teilweise, klagte aber wegen der Aufnahme der Dienste Marketplace und Messenger auf die Liste und hatte damit nun teilweise Erfolg.
T.Sanchez--AT