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Kartellamt: Kraftstoffpreise im Mai kräftig gefallen - Rohölpreise aber auch
Die Kraftstoffpreise sind nach Einführung des Tankrabatts im Mai laut Bundeskartellamt kräftig gefallen - gefallen seien aber auch die Rohölpreise in der Hoffnung auf Entspannung in der Straße von Hormus. Das Kartellamt werde daher weiter "eingehend untersuchen", wie umfänglich der Tankrabatt tatsächlich an die Autofahrerinnen und -fahrer weitergegeben wurde, erklärte Behördenchef Andreas Mundt am Freitag. Bei der seit April geltenden Zwölf-Uhr-Regel ist die Zahl der Abweichungen demnach "durchaus hoch" - es handle sich meist aber nur um wenige Minuten.
Die Benzinpreise gingen - nach der Steuersenkung um fast 17 Cent - im Mai im Schnitt um weitere circa fünf Cent zurück, wie das Kartellamt mitteilte. Der Preis für Super E10 lag demnach im Monatsschnitt bei 1,985 Euro pro Liter. Die Dieselpreise sanken sehr viel stärker um circa 17,7 Cent, im Schnitt lagen sie bei 1,983 Euro pro Liter. Damit lagen sie also wieder unter dem Preis für Super E10.
"Grund hierfür ist, dass sich die Verfügbarkeit und Absatzerwartungen bei Diesel und Benzin umgedreht haben", erklärte die Behörde: Diesel sei mittlerweile recht gut verfügbar einerseits wegen der Hoffnung auf Entspannung in Hormus und weil Importe aus der Golfregion zum Teil durch Importe aus EU-Staaten ersetzt werden. Zudem erwarteten Marktteilnehmer für den Sommer - dem Start der Urlaubssaison - eher einen steigenden Benzin-Absatz.
Die Rohölpreise fielen im Mai laut Kartellamt um rund elf Prozent oder sieben Cent pro Liter. Die Großhandelspreise bewegten sich demnach weitestgehend parallel zum Rohölpreis.
Der sogenannte Tankrabatt basiert auf einer Senkung der Energiesteuern auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent. Inklusive des darauf entfallenden Anteils der Umsatzsteuer sinkt die Besteuerung von Benzin und Diesel um 16,7 Cent pro Liter. Unter anderem der ADAC hat kritisiert, dass die Steuersenkung lediglich teilweise an die Autofahrerinnen und -fahrer weitergegeben worden sei. Mundt hat wiederholt betont, es wäre "völlig inakzeptabel, wenn die Steuerentlastung in den Kassen der Mineralölunternehmen hängen bliebe, statt bei Bürgerinnen, Bürgern und der Wirtschaft Wirkung zu entfalten".
Die Einhaltung der Zwölf-Uhr-Regel wird seit der Einführung am 1. April automatisiert vom Kartellamt überwacht. Die Zahl der Abweichungen sei durchaus hoch, erklärte Mundt am Freitag - fast 90 Prozent der Abweichungen lägen aber zwischen 11.50 Uhr und 12.10 Uhr. "Viele scheinen mir Anfangsfehler technischer Art zu sein, es gibt aber auch grobe Abweichungen."
O.Ortiz--AT