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Tankrabatt: Verbraucherschützer nehmen Kartellamt in die Pflicht
Vor dem Inkrafttreten des von der Regierung beschlossenen Tankrabatts haben Verbraucherschützer das Bundeskartellamt in die Pflicht genommen. Die Behörde müsse "genau hinschauen und sicherstellen, dass der Tankrabatt vollständig und dauerhaft an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird", forderte die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Ramona Pop, am Donnerstag. Der Tankrabatt dürfe nicht "zum Konzernrabatt werden".
Die Regel tritt am Freitag in Kraft. Zwei Monate lang sinken damit die Steuersätze auf Benzin und Diesel um jeweils rund 17 Cent pro Liter. Erwartet wird, dass diese Steuersenkung nicht sofort in vollem Umfang, sondern verzögert und schrittweise von den Tankstellengesellschaften weitergegeben wird.
Der Mineralölwirtschaftsverband betonte bereits, dass die Preise an den Zapfsäulen vor allem von den Weltmarktpreisen für Kraftstoffe abhingen. Zu Verzögerungen könne es aus "logistischen" Gründen kommen, weil der an den Tankstellen in den ersten Maitagen vorrätige Kraftstoff zumindest teilweise noch zum alten Steuersatz gekauft wurde.
Pop erklärte weiter, die vorangegangene Energiekrise habe gezeigt: "Je länger die Steuersenkung andauerte, desto mehr versickerte sie in den Kassen der Mineralölkonzerne." Dieser Fehler dürfe sich nicht wiederholen. Eine Verlängerung wäre der falsche Weg, stattdessen seien gezielte Direktzahlungen für diejenigen nötig, die besonders unter den hohen Spritpreisen leiden.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt hatte sich allerdings bereits zuvor gegen die Erwartung gewehrt, dass seine Behörde unmittelbar gegen die hohen Spritpreise an den Tankstellen vorgehen kann. In der öffentlichen Debatte werde der falsche Anschein erweckt, "dass wir die Preise auf Knopfdruck senken könnten", sagte Mundt dem "Tagesspiegel" vom Donnerstag. Das Bundeskartellamt sei keine Preisbehörde und setze keine Preise fest.
"Wir arbeiten mit den Instrumenten des Wettbewerbsrechts", sagte Mundt der Zeitung. Die Behörde überprüfe, ob einzelne Unternehmen, etwa Raffinerien oder Großhändler, über Marktmacht verfügten und diese missbräuchlich ausnutzten. "Hohe Gewinne sind für sich genommen kein Wettbewerbsverstoß." Gleichwohl habe er die "klare Erwartungshaltung", dass die Mineralölunternehmen den Tankrabatt an die Autofahrer weitergeben.
A.Anderson--AT