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Urteil: Landwirt aus Borken muss Rindern zumindest im Sommer Auslauf gewähren
Ein Landwirt aus dem nordrhein-westfälischen Kreis Borken muss seinen Rindern in Anbindehaltung zumindest im Sommer Auslauf gewähren. Obwohl diese Art der Haltung nicht grundsätzlich verboten ist, führt sie über das ganze Jahr zu einer "deutlichen Einschränkung artgerechter Verhaltensweisen der Rinder", erklärte das Verwaltungsgericht Münster am Montag. Es sei davon auszugehen, dass die Anbindehaltung, bei der die Tiere immer am selben Platz festgemacht sind, mit "erheblichem Leiden" verbunden sei.
Mit seiner Klage hatte sich der Landwirt gegen eine Anordnung des Veterinäramts gewehrt. Die Behörde hatte ihm vorgeschrieben, den Tieren zumindest von Anfang Juni bis Ende September täglich zwei Stunden freien Auslauf auf einer Weide, einem Paddock oder einem Laufhof zu gewähren. Der Landwirt war jedoch der Meinung, sein Außenstall reiche aus und zog vor Gericht.
Die Tiere angebunden zu halten, sei nur als Übergangslösung zu tolerieren, erklärte das Gericht. Ausnahmen würden etwa bei einer "beengten Dorflage" oder "extremen Witerungsbedingungen" erteilt. Beides treffe im Fall des Landwirts aus Borken jedoch nicht zu. Gegen das Urteil kann Berufung zum nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
F.Ramirez--AT