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EU-Staaten einigen sich auf Paketabgabe auf Billigimporte - vor allem aus China
Im Kampf gegen Billigimporte aus Drittländern wird ab Juli in der EU eine Sonderabgabe von drei Euro auf kleinere Pakete aus Drittstaaten erhoben. Das beschlossen am Freitag die EU-Finanzminister. Die neue Regelung betrifft vor allem Sendungen von Billighändlern chinesischen Ursprungs wie Temu und Shein. Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte die Abgabe als "ersten Schritt" zu fairem Wettbewerb.
Im Jahr 2024 gelangten rund 4,6 Milliarden Sendungen mit einem Wert von unter 150 Euro auf den europäischen Markt - das sind über 145 pro Sekunde. Von diesem Gesamtvolumen stammten 91 Prozent aus China.
Konkret sieht die neue Regelung vor, dass jedes in die EU eingeführte Paket mit einem Warenwert bis 150 Euro mit der Gebühr von drei Euro belegt wird. Diese Gebühr bleibt auch dann bei drei Euro, wenn in einem Paket mehrere Exemplare eines Produkts gesendet werden. Für jedes weitere andere Produkt in dem Paket werden erneut drei Euro Gebühr fällig.
Die Finanzminister hatten sich bereits im November grundsätzlich darauf verständigt, die Zollbefreiung für kleine Pakete aufzuheben und dies so "bald wie möglich" umzusetzen. Ursprünglichen Plänen zufolge sollte die Ausnahme erst 2028 wegfallen. Auf Druck vor allem aus Frankreich geschieht dies nun aber bereits im kommenden Jahr. Eine Anwendung der üblichen Zollregelungen auf kleine Pakete würde jedoch die Zollbehörden überlasten - die Sätze variieren je nach Produktkategorie oder -unterkategorie und Einfuhrland.
Frankreichs Finanzminister Roland Lescure hatte vor der Abstimmung am Freitag betont, die kleinen Pakete stellten "einen unlauteren Wettbewerb gegenüber den Geschäften in den Innenstädten dar, die Steuern zahlen." Frankreich steht gerade wegen des Verkaufs von kinderpornographischen Sexpuppen und Waffen auf Kriegsfuß mit dem Online-Händler Shein.
Auch EU-Handelskommissar Maros Sefcovic hatte sich für eine schnelle Regelung stark gemacht. Der geplante Zeitrahmen sei "mit der Dringlichkeit der Situation unvereinbar", schrieb er an die Finanzminister. Diese "Wettbewerbsverzerrung" müsse "unverzüglich beseitigt" werden.
Der Handelsverband Deutschland wies darauf hin, dass er schon "seit Jahren" ein "klares Zeichen für einen fairen Wettbewerb im Onlinehandel" fordert. Anbieter wie Temu und Shein missachteten systematisch europäische Verbraucherschutzstandards sowie geltende Umwelt- und Produktsicherheitsvorgaben.
Die nun beschlossene gemeinsame, europäische Maßnahme zeige Drittstaatenhändlern, "dass sie mit ihren Regelverstößen in der gesamten EU nicht länger durchkommen", erklärte HDE-Präsident Alexander von Preen. "Diese Geschlossenheit sendet ein starkes Signal in die Welt."
Der Verband mahnte allerdings, von der Paketabgabe dürften nur direkt an die Endkunden versendete Waren betroffen sein. "Ansonsten könnte die Gebühr die internationalen Einkäufe der heimischen Handelsunternehmen verteuern und so zu neuen Wettbewerbsnachteilen führen", gab von Preen zu bedenken.
Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) erklärte zu der Entscheidung, die EU wolle "unsere Märkte vor einer Flut an Ramschware schützen, die keinerlei Qualitätsstandards genügt und unserem Einzelhandel schadet". Es gehe bei den Paketen "immer mehr um Billigprodukte und Fälschungen, die gesundheitsschädlich sind oder keine Sicherheitsstandards einhalten".
W.Stewart--AT