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Mehr Schutz für Mieterinnen und Mieter: Justizministerin plant Mietrechtsreform
Angesichts von Wohnungsnot und steigenden Mietpreisen will das SPD-geführte Bundesjustizministerium den Schutz von Mieterinnen und Mietern verbessern. Ressortchefin Stefanie Hubig (SPD) stellte am Sonntag einen Gesetzentwurf zur Reform des Mietrechts vor, der ein Bündel neuer Maßnahmen zum Mieterschutz enthält - so etwa strengere Regelungen für die Vermietung möblierter Wohnungen und Kurzzeitmietverträgen sowie eine Begrenzung von Indexmieten.
Ziel der Reform sei es, "dem rapiden Anstieg der Mieten entgegenzuwirken und den Schutz von Mieterinnen und Mietern zu verbessern", erklärte die Ministerin. "Wer eine bezahlbare Wohnung sucht, hat es an vielen Orten heute extrem schwer." Das liege auch am Mietrecht: Das soziale Mietrecht sei zwar gut, der Schutz habe aber Lücken, die nun geschlossen werden sollen.
Der Anteil befristeter und möblierter Mietangebote hat zuletzt nach Angaben des Ministeriums ein "Rekordniveau" erreicht. Die Regeln zur Mietpreisbremse werden bei solchen Vermietungen oft nicht eingehalten. Dies trage dazu bei, "dass es in Städten immer schwieriger wird, bezahlbaren Wohnraum zu finden", erklärte Hubigs Ministerium.
Der Gesetzentwurf soll unter anderem für mehr Transparenz beim Vermieten möblierter Wohnungen sorgen - denn bei Möblierungen verlangen Vermieter oft kräftige Aufschläge. Die gesetzlichen Vorgaben dafür sind aktuell nach Einschätzung des Bundesjustizministeriums "nicht hinreichend klar".
In angespannten Wohnungsmärkten sollen Vermieter den Zuschlag für Möbel künftig gesondert ausweisen müssen.Machen sie das nicht, soll die Wohnung als unmöbliert vermietet gelten. Mieterinnen und Mieter sollen dann nur das an Miete zahlen müssen, was für die Wohnung ohne Möblierung verlangt werden darf.
Der Möblierungszuschlag soll zudem auf fünf Prozent der Nettokaltmiete begrenzt werden. Der Zuschlag soll sich am Anschaffungswert sowie am Abnutzungsgrad der Einrichtung orientieren. Das bedeutet beispielsweise, dass bei einer Nettokaltmiete von 1000 Euro der Möblierungszuschlag auf maximal 50 Euro begrenzt wird.
"Wir wollen fair und transparent regeln, was hier erlaubt ist und was nicht", kündigte Ministerin Hubig an. Befristete Mietverträge sollen den Plänen zufolge nur noch dann von der Mietpreisbremse ausgenommen sein, wenn sie für höchstens sechs Monate abgeschlossen werden. Voraussetzung für eine Befristung soll außerdem ein besonderer Grund auf Seiten des Mieters sein, etwa berufliche Umstände.
Bislang sind Kurzzeitvermietungen gesetzlich nicht befristet. "Diese Rechtsunsicherheit führt dazu, dass einige Vermieterinnen und Vermieter versuchen, die Mietpreisbremse zu umgehen, indem sie einen Kurzzeitmietvertrag abschließen", erklärte Hubigs Ministerium.
Ein weiterer Vorschlag betrifft sogenannte Indexmieten, die sich an der Inflationsrate orientieren. In Phasen starker Preissteigerungen soll die Miete dem Entwurf zufolge künftig um maximal 3,5 Prozent erhöht werden dürfen.
"Indexmietverträge dürfen nicht zur Kostenfalle werden, wenn die Inflation steigt", erklärte Ministerin Hubig. "Deshalb wollen wir hier die Mieterhöhungen deckeln - jedenfalls dort, wo Mieten ohnehin besonders teuer sind."
Das Bundesjustizministerium verwies darauf, dass insbesondere nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine der Verbraucherpreisindex stark angestiegen sei. Dadurch seien sehr hohe Mietsteigerungen von rund sieben Prozent pro Jahr bei Indexmietverträgen möglich geworden.
Mehr Schutz soll es auch für Mieter geben, die wegen einer nicht gezahlten Miete gekündigt werden. Bei Zahlungsverzug soll eine ordentliche Kündigung einmalig abgewendet werden können, sofern die ausstehende Miete vollständig beglichen wird - "denn jede und jeder hat eine zweite Chance verdient", erklärte Hubig.
Die Ministerin betonte zugleich, dass die Reform auch "die Interessen der Vermieterseite im Blick" behalte. So soll die Wertgrenze für vereinfachte Mieterhöhungen infolge von Modernisierungsmaßnahmen von 10.000 auf 20.00 Euro angehoben werden. Dies soll es vor allem privaten Kleinvermietern erleichtern, die Miete nach einer Modernisierung der Wohnung ohne großen Aufwand zu erhöhen.
Eine Modernisierungsmieterhöhung ist eine Mieterhöhung, die es Vermieterinnen und Vermietern erlaubt, für bestimmte Modernisierungen die Miete dauerhaft um einen bestimmten Betrag zu erhöhen, der sich anhand der entstandenen Kosten berechnet.
Der Mietwohnungsmarkt in Deutschland ist vielerorts weiterhin sehr angespannt. Gerade in Ballungszentren steigen die Mieten stark an. Die Angebotsmieten in den 14 größten deutschen Städten haben sich laut Hubigs Ministerium in der Zeit von 2010 bis 2024 durchschnittlich verdoppelt. Allein in der Zeit von 2022 bis 2024 sind sie um über 20 Prozent gestiegen.
W.Moreno--AT