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Zinsstreit mit Sparkassen: Revisionen von Verbraucherzentrale vor BGH ohne Erfolg
Im Rechtsstreit der Verbraucherzentrale Brandenburg mit zwei Sparkassen wegen Zinsen in Prämiensparverträgen hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag die Revisionen der Verbraucherschützer zurückgewiesen. Diese finden, dass die Sparkassen die Zinsen jahrelang falsch berechneten und zu wenig an Kundinnen und Kunden auszahlten. Auf ihre Musterfeststellungsklagen hin entschied das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel im Mai 2024, dass eine von den Sparkassen verwendete Klausel für die Zinsanpassung unwirksam war. (Az. XI ZR 64/24 und XI ZR 65/24)
Grundlage für die Berechnung sollen demnach siebenjährigen Referenzzinsen sein. Die Verbraucherzentrale wandte sich an den BGH, um zu erreichen, dass andere, für die Sparer günstigere Referenzzinsen als Basis dienen.
Es ging um Sparverträge, die seit den 90er Jahren geschlossen worden waren. Sie sahen vor, dass das Guthaben variabel verzinst wird und es außerdem ab dem dritten Sparjahr eine gestaffelte, verzinsliche Prämie gibt.
Vor dem BGH hatten die Verbraucherschützer mit ihren Revisionen aber nun keinen Erfolg. Dieser erklärte, dass die vom Oberlandesgericht bestimmten Referenzzinsen den Anforderungen genügten. Sie würden von der Deutschen Bundesbank nach einem genau festgelegten Verfahren ermittelt und regelmäßig veröffentlicht. So würden weder einseitig die Sparer noch die Sparkassen begünstigt, erklärte der BGH.
S.Jackson--AT