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Nicht individuell genug: James-Bond-Figur Miss Moneypenny bekommt keinen Schutz
Miss Moneypenny ist nicht individuell genug: Der Name der fiktiven Sekretärin aus dem James-Bond-Universum bekommt keinen Werktitelschutz, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Eine norddeutsche Firma darf mit "Moneypenny" und "My Moneypenny" also weiter für Dienstleistungen wie Assistenz oder Buchhaltung werben. (Az. I ZR 219/24)
In den Bond-Filmen ist Miss Moneypenny die Sekretärin von Bonds Vorgesetztem M. Eine US-Firma, welche die Rechte an den Filmen verwaltete, klagte gegen die Nutzung durch das deutsche Unternehmen. Inzwischen liegen Vertriebsrechte und künstlerische Leitung von James Bond beim Onlinegroßhändler Amazon.
Die Klage hatte schon vor dem Oberlandesgericht Hamburg keinen Erfolg. Nun bestätigte der BGH das Hamburger Urteil. Um eine Filmfigur schützen zu lassen, muss diese eine gewisse Selbstständigkeit gegenüber dem Werk haben, wie der Vorsitzende Richter Thomas Koch ausführte.
So könne sie beispielsweise ein charakteristisches Aussehen oder Eigenschaften haben oder typische Verhaltensweisen zeigen. Die Sekretärin Miss Moneypenny habe aber keinen ausreichend individualisierten Charakter mit unverwechselbarer Persönlichkeit, erklärte der BGH.
A.Ruiz--AT