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Bundesgerichtshof entscheidet über Schutz für "Miss Moneypenny"
Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilt am Donnerstag (09.45 Uhr) in Karlsruhe darüber, ob mit der fiktiven Figur Miss Moneypenny aus dem James-Bond-Universum Dienstleistungen beworben werden dürfen. Eine norddeutsche Firma warb mit "Moneypenny" und "My Moneypenny" für Dienstleistungen wie Assistenz oder Buchhaltung. Eine US-Firma, welche die Rechte an den Bond-Filmen verwaltete, klagte gegen die Nutzung durch das deutsche Unternehmen. (Az. I ZR 219/24)
Inzwischen liegen Vertriebsrechte und künstlerische Leitung von James Bond beim Onlinegroßhändler Amazon. Vor dem Hamburger Oberlandesgericht hatte die Klage keinen Erfolg - die Figur der Sekretärin Miss Moneypenny sei nicht individuell genug gestaltet, um Werktitelschutz zu bekommen, erklärte das OLG. Sie habe kein Eigenleben entwickelt, das von der Figur Bond oder den Filmen zu trennen sei. Der BGH entscheidet, ob dieses Urteil bestehen bleibt.
A.Williams--AT