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Bundessozialgericht verhandelt zur Höhe des Bürgergeldes
Das Bundessozialgericht in Kassel verhandelt am Dienstag (10.30 Uhr) über die Höhe des Bürgergeldes im Jahr 2022. Die drei Kläger machen geltend, der neben den Unterkunftskosten für den täglichen Lebensunterhalt gezahlte Regelbedarf sei nach dem Inflationsschub ab Anfang 2021 nur in verfassungswidrig niedrigem Umfang angehoben worden. (Az. B 7 AS 20/24 R, B 7 AS 30/24 R und B 7 AS 6/25 R)
Die Landessozialgerichte hatten die Klagen jeweils abgewiesen. Sie verwiesen unter anderem auf eine Einmalzahlung von 200 Euro im Juli 2022. Alle drei Revisionen hatte erst das Bundessozialgericht zugelassen. Wenn es eine Verfassungswidrigkeit des Bürgergeldes im Jahr 2022 annehmen sollte, müsste es die Klagen dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.
H.Gonzales--AT