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Slowenien verankert Recht auf Bargeldzahlung in Verfassung
Slowenien hat das Recht auf Bargeldzahlung in seiner Verfassung verankert. Das Parlament in Ljubljana billigte am Montag die Aufnahme eines entsprechenden Artikels in die Verfassung des EU-Landes. "Jeder hat das Recht, in Übereinstimmung mit dem Gesetz Bargeld für Bankgeschäfte und andere Formen von Rechtsgeschäften zu verwenden", heißt es darin. Damit ist Slowenien nach Ungarn und der Slowakei der zweite EU-Mitgliedstaat, der das Recht auf Bargeld für jegliche Transaktion in seiner Verfassung festlegt.
Im November war der Vorschlag für eine Verfassungsänderung in erster Lesung bereits angenommen worden. Nun stimmten 61 der 90 Abgeordneten für die Änderung, womit diese offiziell verabschiedet wurde.
Der Vorschlag ging auf Initiative der Nichtregierungsorganisation "We Are Connected" zurück, die 2023 über 56.000 Unterschriften gesammelt hatte, um das Recht auf eine Bezahlung mit Geldscheinen und Münzen gesetzlich zu verankern. Die Initiative argumentierte vor allem mit dem Datenschutz und der Sicherung der Privatsphäre der rund zwei Millionen Sloweninnen und Slowenen.
Laut einer EU-Vorschrift dürfen jedoch lediglich Barzahlungen bis zu einem Betrag von 5000 Euro angenommen werden. Die Europäische Zentralbank (EZB) erklärte, dass sie "das Kernziel, die Verfügbarkeit und Akzeptanz von Bargeld zu stärken" begrüße.
62 Prozent der befragten Bürgerinnen und Bürger im Euroraum hatten im vergangenen Jahr in einer Umfrage der EZB angegeben, sie hielten die Möglichkeiten zur Bargeldzahlung für "sehr wichtig" oder "ziemlich wichtig". Im Vergleich zur Befragung zwei Jahre zuvor stieg die Zustimmung um zwei Prozent.
Th.Gonzalez--AT