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Verfassungsänderung: EU leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei ein
Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei eingeleitet. Wie die Kommission am Freitag in Brüssel mitteilte, geht es um eine im September erfolgte Änderung der slowakischen Verfassung, die in bestimmten Bereichen nationales Recht über EU-Recht stellt. Der slowakische nationalistische Regierungschef Robert Fico verteidigte die Verfassungsänderung und erteilte einer erneuten Änderung eine Absage.
Die Verfassungsänderung war Teil einer Maßnahme zur Einschränkung der Rechte von LGBTQ-Menschen in dem osteuropäischen Land. Die englische Abkürzung LGBTQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und queer.
Die EU-Kommission erklärte in einer Mitteilung, die Slowakei habe damit gegen "grundlegende Prinzipien" des EU-Rechts verstoßen, insbesondere gegen "die Prinzipien des Vorrangs, der Autonomie, der Effektivität und der einheitlichen Anwendung" dieses Rechts.
Ministerpräsident Fico, ein Unterstützer von US-Präsident Donald Trump, verteidigte die Verfassungsänderung und betonte, die Slowakei habe das "Recht" dazu. "Ich kann zu hundert Prozent zusagen, dass es keine Änderung geben wird", sagte er vor Journalisten.
Die Slowakei hatte auf Initiative des nationalistischen Regierungschef Fico die Verfassung dahingehend geändert, dass künftig bis auf seltene Ausnahmen nur noch verheiratete Paare ein Kind adoptieren dürfen. Dass eine Ehe in der Slowakei nur zwischen einem Mann und einer Frau möglich ist, war bereits während Ficos früherer Amtszeit als Regierungschef im Jahr 2014 festgelegt worden. Außerdem wurde nun festgeschrieben, dass die "Souveränität" der Slowakei in "kulturellen und ethischen Fragen" Vorrang vor EU-Recht habe.
Nationale Zuständigkeiten höben nicht die Pflicht auf, die grundlegenden Prinzipien des EU-Rechts einzuhalten, erklärte die EU-Kommission. Die slowakischen Behörden seien darauf bereits vor der Verfassungsänderung hingewiesen worden, hieß es weiter. Bratislava hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Einwände der Kommission zu antworten.
H.Romero--AT