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Weniger Bürokratie, mehr Befugnisse: Bundestag beschließt Gesetz für bessere Pflege
Weniger Papierkram und Auflagen, mehr Kompetenzen für Fachkräfte sowie mehr Zeit für Patientinnen und Patienten: Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das Bürokratie in der Pflege abbauen soll. Die Abgeordneten von Union und SPD stimmten am Donnerstag für den Entwurf, die AfD dagegen, Grüne und Linke enthielten sich. "Mehr Befugnisse erhöhen die Attraktivität, weniger Bürokratie schafft mehr Freiräume", erklärte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats.
"Pflegekräfte können viel mehr als sie bislang dürfen. Zurecht erheben sie die Forderung nach mehr Befugnissen entsprechend ihrer tatsächlichen Kompetenzen", fuhr Warken fort. "Die Versorgung muss auf mehr Schultern verteilt werden – dabei leisten Pflegekräfte einen unersetzlichen Beitrag." Jede Minute, die sich eine Pflegekraft nicht mit Bürokratie beschäftigt, sei "eine gewonnene Minute für die Versorgung am Menschen", betonte die Ministerin.
Im Gesetz wird auf die Herausforderungen der Akut- und Langzeitpflege in den nächsten Jahrzehnten aufgrund des demografischen Wandels hingewiesen: Ende 2023 waren rund 5,6 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig, bis 2055 dürfte die Zahl auf rund 8,2 Millionen steigen.
Diese Entwicklung führt zu einem stark steigenden Bedarf an Pflegerinnen und Pflegern. So habe das Bundesinstitut für Berufsbildung einen Bedarf von 150.000 zusätzlichen Pflegekräften für das Jahr 2040 prognostiziert, heißt es im Gesetzentwurf. Daher müsse die Attraktivität des Pflegeberufs weiter gestärkt werden. Die Stärkung der Pflegefachpersonen und ihrer Befugnisse sei ein wichtiges Ziel, um den Beruf noch attraktiver zu machen und den Fachkräfteengpass anzugehen.
Konkret sollen Pflegefachkräfte künftig einige Aufgaben übernehmen dürfen, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten war. Das betrifft zum Beispiel das Anlegen von Wundverbänden, Blutentnahmen und die Verlaufskontrolle bei Diabetes-Erkrankungen. Dafür seien Pflegefachkräfte ohnehin ausgebildet, heißt es im Gesetz - allein die Bürokratie verhindert, dass sie dieses Wissen auch anwenden dürfen.
Üblicherweise sollen Ärzte vor der Behandlung durch eine Pflegekraft eine Erst-Diagnose stellen. In bestimmten Fällen soll diese aber wegfallen können - nämlich dann, wenn die Pflegekraft den Bedarf bei einer pflegerischen Diagnose festgestellt hat.
Die Pflegebranche soll durch mehrere Maßnahmen entbürokratisiert werden. So sollen Dokumentationspflichten wegfallen, Anträge und Formulare vereinfacht werden und eilbedürftige Pflegeanträge beschleunigt werden.
"Vorschriften, Doppelprüfungen, Unterschriftenwege: Unsere Pflegekräfte werden tagtäglich von der vorhandenen Bürokratie lahmgelegt und fehlen damit in der Versorgung", beklagte die CDU-Abgeordnete Anne Janssen in der Plenardebatte. Mit dem neuen Gesetz werde "den Menschen, die Tag und Nacht Verantwortung tragen, endlich der Rücken gestärkt". Das Gesetz gebe den Pflegefachkräften mehr Befugnisse. "Wir wollen weniger Bürokratie und mehr Zeit für die Menschen", sagte Janssen.
Die SPD-Abgeordnete Claudia Moll betonte: "Endlich dürfen Pflegefachkräfte das tun, was sie sowieso schon können." Es gehe um "kürzere Wege, klare Zuständigkeiten und bessere Versorgung für Patientinnen und Patienten".
Simone Fischer von den Grünen sprach von einem "richtigen Ansatz" des Gesetzes, kritisierte aber, dass weiterhin Ärztinnen und Ärzte die Behandlungen anweisen sollten. "Halbherzige Regelungen, die Eigenverantwortung versprechen, aber an ärztlicher Delegation festhalten, führen nicht sehr weit", sagte Fischer.
Die Linken-Abgeordnete Evelyn Schötz sprach von einer "Teilzeitreform", die Pflege weiterhin als Anhängsel der Medizin statt als eigenständigen Beruf behandle. Martin Sichert von der AfD beklagte, dass das Gesetz mehr Bürokratie schaffe, statt diese abzubauen - etwa neue Berichtspflichten. "Sie reden von Bürokratieabbau, schaffen in der Realität aber mehr Bürokratie", warf er der Koalition vor.
O.Gutierrez--AT