-
Neuköllner Linken-Politiker Ahmed Abed vertrat Ibrahim Ibrahim vor Gericht
-
Susanne Johna kündigt Kandidatur als BÄK-Präsidentin an
-
Die schnellsten Kampfpanzer der Welt: Von 80 km/h und dem Einfluss des Gewichts
-
Schüler des Heisenberg-Gymnasiums erforschen Enzymkinetik am KIT
-
Wetterexperten rechnen mit früherem Schnee als erwartet
-
Nicolas Feuz über KI-Kontroverse: Thélyson Orélien als Sündenbock der Literaturwelt
-
Finanznot in der Kinder- und Jugendmedizin: Ostschweizer Kinderspital nur dank Spenden im Plus
-
Kantonsregierung Zürich blockiert barrierefreie Querungen zugunsten des Autoverkehrs
-
Lando Norris holt Pole-Position im nassen Qualifying zum GP Brasilien
-
Arzt mit 20'000 Franken Lohn: So viel gibt die Familie pro Monat aus
-
Hartmut Graßl: Klimawandel erzwingt neues Zeitalter und US-Wahl als Wendepunkt
-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
-
KI verändert Softwaretests und erhöht den Bedarf an Qualitätssicherung
-
Calif.io-Exploit umging Apples Blockierungsmodus auf dem iPhone
-
Siri AI erhält mit iOS 27.3 Zugriff auf Dateien und mehr App-Funktionen
-
Powerbanks ab 20.000 mAh im Vergleich: Verbatim vor Anker
-
Softwareupdate bringt älteren VW-ID-Modellen Batterie-Vorkonditionierung
-
McLaren erprobt beim Saisonfinale bereits Lösungen für 2027
-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
Hotels scheitern mit Verfassungsbeschwerde wegen entgangener Gewinne in Pandemie
Der Staat muss Hotels nicht alle wegen der Corona-Lockdowns 2020 und 2021 entgangenen Einnahmen ersetzen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte nach Angaben vom Mittwoch eine Beschwerde gegen eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) für unzulässig. Die Hotels hätten nicht deutlich gemacht, dass Grundrechte verletzt worden seien. (Az. 1 BvR 1591/24)
Der Bundesgerichtshof hatte in den Fällen im Frühling vergangenen Jahres entschieden. In der ersten Grundsatzentscheidung vom April 2024 entschied er, dass die Hansestadt Bremen Hotels keine entgangenen Gewinne ersetzen muss. Die Infektionsschutzmaßnahmen seien rechtmäßig gewesen. Auch die Ausgestaltung der staatlichen Hilfen sei mit dem Grundgesetz vereinbar.
In den Lockdowns waren touristische Übernachtungen vorübergehend verboten, ebenso wie die meisten Veranstaltungen. Restaurants, Schwimmbäder, Saunen, Wellnesszentren und Fitnessstudios mussten geschlossen bleiben. Die Hotels bekamen staatliche Hilfen, welche die von ihnen angegebenen Verluste aber nur teilweise abdeckten.
Sie hielten die Maßnahmen für rechtswidrig. Vor dem BGH argumentierten sie, dass es auch andere, mildere Mittel gegeben hätte, um Infektionen zu vermeiden. Im ersten und zweiten Lockdown litten die Hotels demnach insgesamt fast 260 Tage unter dem Beherbergungsverbot. Sie kritisierten auch, dass es eine Förderhöchstgrenze von zuletzt 54,5 Millionen Euro gab.
Nachdem sie vor dem BGH keinen Erfolg hatten, wandten sie sich an das Verfassungsgericht. Dieses nahm ihre Beschwerde aber nun nicht zur Entscheidung an. Denn die Hotels setzten sich nicht ausreichend mit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Thema Eigentum auseinander, wie Karlsruhe mitteilte. Es werde nicht erklärt, inwiefern ein möglicher Eingriff unverhältnismäßig sein könnte.
Ch.P.Lewis--AT