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Sexpuppen-Verkauf in Frankreich: Shein sichert Zusammenarbeit mit Justiz zu
Das wegen des Verkaufs von Sex-Puppen mit kindlichen Zügen ins Visier der französischen Justiz geratene Online-Unternehmen Shein hat seine Zusammenarbeit mit den Behörden zugesichert. "Wir werden uneingeschränkt mit den Justizbehörden kooperieren", sagte der Sprecher von Shein Frankreich, Quentin Ruffat, am Dienstag dem Radiosender RMC. Das Unternehmen sei bereit, die Namen der Käufer solcher Puppen offenzulegen.
"Wir werden gegenüber den Behörden vollkommen transparent sein. Wenn sie uns dazu auffordern, werden wir dem nachkommen", sagte er.
Shein war zuvor in Frankreich wegen des Verkaufs von Sexpuppen mit kindlichen Zügen auf seiner Online-Plattform zunehmend unter Druck geraten: Die zuständige Anti-Betrugsbehörde schaltete am Samstag die Justiz ein, die Staatsanwaltschaft leitete eine Untersuchung ein. Die Sexpuppen mit "kindlichem Aussehen" seien auf eine Art beschrieben, dass an dem "pädopornografischen Charakter" kaum zu zweifeln sei, erklärte die Anti-Betrugsbehörde zur Begründung.
Wirtschaftsminister Roland Lescure drohte seinerseits damit, Shein den Zugang zum französischen Markt zu verwehren. Vertreter des Unternehmens müssten innerhalb von zwei Wochen vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss erscheinen, teilte der zuständige Abgeordnete Antoine Vermorel-Marques am Montag mit.
Shein will am Mittwoch sein weltweit erstes Ladengeschäft im Pariser Kaufhaus BHV eröffnen. Diese Pläne haben massive Proteste ausgelöst. Das Unternehmen steht in der Kritik, weil es die Märkte mit Billigwaren überschwemmt, die unter ökologisch und sozial fragwürdigen Bedingungen hergestellt werden.
Neben Shein stehen auch die chinesische Plattform AliExpress sowie die Anbieter Temu und Wish wegen des Verkaufs von Sexpuppen im Visier der Justiz. Es gehe bei den Untersuchungen um die "Verbreitung von gewalttätigen, pornografischen oder gegen die Würde verstoßenden Inhalten, die für Minderjährige zugänglich sind", erklärte die Pariser Staatsanwaltschaft gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Im Fall von Shein und AliExpress bezögen sich die Untersuchungen auch auf die "Verbreitung von Bildern oder Darstellungen Minderjähriger mit pornografischem Charakter".
W.Stewart--AT