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Verbraucherschützer: Wartefrist vor Abschluss von Restschuldversicherung muss bleiben
Verbraucherschützer fordern, die erst Anfang des Jahres eingeführte Wartefrist zwischen dem Abschluss eines Ratenkredits und dem Abschluss einer Restschuldversicherung beizubehalten. Die Einführung dieser siebentägigen Wartefrist "war ein wichtiger Game-Changer" für Bankkunden, erklärte am Freitag Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): Durch den zeitlichen Abstand könnten Verbraucher nun ohne Druck darüber nachdenken, ob und mit welchem Versicherungsangebot sie ihre Zahlungsverpflichtung gegenüber der Bank absichern möchten.
Eine Restschuldversicherung sichert einen Kredit ab, wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird, etwa bei Tod, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähgkeit. Der vzbv und die Bürgerbewegung Finanzwende sehen in der Restschuldversicherung ein meist "völlig überteuertes und oft unpassendes Produkt", das Versicherungen und Banken anbieten. Für die Finanzbranche hingegen sei die Restschuldversicherung "lange eine echte Goldgrube" gewesen, erklärte der Vorstand von Finanzwende, Gerhard Schick.
Der Bankenfachverband - der die Interessen von Banken vertritt, die auf Finanzierungen von Konsumgütern oder Autos spezialisiert sind - fordert die komplette Abschaffung der Wartefrist. Sie konterkariere eine "wirksame Überschuldungsprävention", erklärte am Donnerstag Verbandsgeschäftsführer Jens Loa. "Die Möglichkeit, Kredite und Absicherungen ohne künstliche Verzögerung abzuschließen, sind im Sinne von Verbrauchern, Banken und der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts Deutschland."
Die Wartefrist von sieben Tagen sei deutsches Sonderrecht, "europarechtswidrig und unverhältnismäßig". Sie müsse bei der anstehenden Umsetzung der europäischen Verbraucher-Kreditrichtlinie abgeschafft werden.
Die Bundesregierung beschloss im September den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie. Der Bundesrat nahm Mitte Oktober Stellung - und warnte mit Blick auf die Wartefrist vor einer "bürokratischen Übererfüllung". Er schlug vor, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die rechtliche Grundlage zu schaffen, dass Verbraucher von der Wartefrist abweichen können, wenn sie das ausdrücklich erklären. vzbv und Finanzwende werten das als Erfolg der Finanzlobby.
Y.Baker--AT