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Verfassungsgericht entscheidet in Streit um Kirchenmitgliedschaft bei Bewerbung
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Donnertag (09.30 Uhr) seine Entscheidung in einem Rechtsstreit um Entschädigung für eine von einem kirchlichen Verein abgelehnte Stellenbewerberin. Bereits 2018 sprach das Bundesarbeitsgericht der konfessionslosen Frau eine finanzielle Kompensation in Höhe von gut 3900 Euro zu, weil sie demnach 2012 wegen ihrer Religion benachteiligt worden war. Dagegen legte der Verein Verfassungsbeschwerde ein.
Hintergrund des Falls ist die Frage, inwieweit kirchliche Arbeitgeber bei der Stellenvergabe eine Kirchenmitgliedschaft voraussetzen dürfen und ab wann dies eventuell eine unzulässige Diskriminierung darstellt. Die Frau bewarb sich auf eine Referentenstelle im Bereich von Diakonie und internationaler Entwicklungszusammenarbeit, nicht etwa auf eine seelsorgerische Tätigkeit. Juristisch ist die Angelegenheit komplex, auch der Europäische Gerichtshof befasste sich bereits mit dem Fall.
W.Morales--AT