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Bundesgerichtshof entscheidet über Internetauftritt der Stadt Dortmund
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Donnerstag (08.30 Uhr) in Karlsruhe über das Internetportal der Stadt Dortmund. Die Frage ist, ob dortmund.de die Grenzen der zulässigen kommunalen Öffentlichkeitsarbeit überschreitet und damit wettbewerbswidrig ist. Auf der Seite werden neben amtlichen Mitteilungen auch redaktionelle Inhalte veröffentlicht. Der Dortmunder Verlag Lensing-Wolff, der mehrere regionale Zeitungen herausgibt, hat auf Unterlassung geklagt. (Az. I ZR 97/21)
Vor dem Landgericht Dortmund hatte der Verlag mit seiner Klage zunächst Erfolg, das Oberlandesgericht Hamm wies sie im Berufungsverfahren jedoch ab. Daraufhin zog Lensing-Wolff vor den BGH. Dieser entschied schon 2018 über einen ähnlichen Fall aus Crailsheim in Baden-Württemberg, in dem es aber um ein gedrucktes "Stadtblatt" ging. Damals urteilte der BGH, dass ein Amtsblatt nicht zu presseähnlich sein dürfe.
T.Wright--AT