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Gericht: Verein Jüdische Stimme darf weiter vorläufig als extremistisch eingestuft werden
Der Verein Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost darf laut einer Gerichtsentscheidung im Verfassungsschutzbericht 2024 des Bundesinnenministeriums vorläufig weiterhin als "gesichert extremistisch" eingestuft werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Montag laut Mitteilung. Der Verein zeige Bestrebungen, die aus Sicht des Gerichts gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet seien oder auswärtige Belange Deutschlands gefährden könnten.
Der Verein bildet die deutsche Sektion des internationalen Dachverbands European Jews for a Just Peace (EJJP) und ist in Deutschland als gemeinnützig anerkannt. Im Verfassungsschutzbericht 2024 wird der Verein als ein Beispiel für säkularen propalästinensischen Extremismus aufgeführt.
Laut Verfassungsschutz lehnt er in öffentlichen Beiträgen das Existenzrecht Israels ab und verharmlost oder rechtfertigt extremistische Gewalt gegen Israel. Damit bestärke der Verein extremistische Gruppierungen in ihren Gewalttaten.
Gegen diese Einstufung ging der Verein gerichtlich vor und bekam beim Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren zunächst Recht. Das Oberverwaltungsgericht änderte die Entscheidung nun und lehnte den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Der Beschluss ist unanfechtbar.
A.Williams--AT