-
Zwei US-Soldaten in Jordanien getötet - Iran droht den USA mit "unvergesslichen Lektionen"
-
Pentagon: Zwei US-Soldaten bei iranischen Angriffen in Jordanien getötet - ein Vermisster
-
Ungarns Präsident will Verfassungsänderung für eigene Absetzung unterzeichnen
-
Lipowitz büßt Zeit ein - Pogacar siegt erneut
-
Brasilianisches Gericht: Milei darf Bolsonaro nicht besuchen
-
Formel 1: Antonelli holt Pole in Spa - Verstappen Zweiter
-
Diamond League: Deutsche Rekorde durch Agyekum und Farken
-
Spahn tritt wegen Leihmutter-Affäre zurück - Merz nennt Schritt "unvermeidlich"
-
Zorc: Klopp "das Beste, was Deutschland passieren kann"
-
Behörden: Acht Tote bei ukrainischen Angriffen auf Logistikzentren in Russland
-
Nach 39 Jahren: Agyekum knackt Schmids Hürdenrekord
-
FIFA löscht sieben Millionen Hass-Kommentare
-
Kritik von Verbänden und Opposition trotz Entschärfung der Energiegesetze
-
Hüft-OP: Nationalspielerin Lohmann verpasst Saisonstart
-
Kanzler Merz nennt Spahns Rücktritt "richtig" und "unvermeidlich"
-
USA greifen Iran in siebter Nacht in Folge an - Teheran attackiert Golfstaaten
-
Affäre um Leihmutter: Unionsfraktionschef Spahn tritt zurück
-
Trump droht Kanada kurz vor WM-Finale mit neuen Strafzöllen wegen Waldbränden
-
Fußgänger bei Zusammenstoß mit Streifenwagen in Hanau ums Leben gekommen
-
Klüssendorf will mit Union hart über Vermögensteuer debattieren
-
Trump als Fußball-Kommentator: Kritik an Englands Defensivtaktik im WM-Halbfinale
-
Waldbrand in Müritz-Nationalpark breitet sich weiter aus - Keine Entwarnung
-
CDU-Politiker Bosbach: Spahn muss Union monatelange Debatte ersparen
-
Experte: Rauch in New York "nicht optimal" vor WM-Finale
-
Waldbrände: Trump droht Kanada mit neuen Strafzöllen
-
Grüne kritisieren Energiegesetze von Reiche als "Netzpaket für Netzbetreiber"
-
"Großartig": Trump dankt Infantino im "Fall Balogun"
-
Lederjacke von Nvidia-Chef Huang für fast eine Million Dollar versteigert
-
Dobrindt warnt vor verschärfter Sicherheitslage in Deutschland
-
Iran meldet "Explosion" von Öltankern in Straße von Hormus - USA dementieren
-
Bahn-Mitarbeiter stürzt bei Auseinandersetzung mit Fahrgast aus fahrendem Zug
-
Tuchel verteidigt Mauertaktik: "Ich übernehme Verantwortung"
-
Kane "in die Abwehr"? Trump wundert sich über Tuchels Taktik
-
Trump-Regierung weicht Artenschutzgesetz noch weiter auf
-
Trump und Infantino schwärmen: "Großartigste WM aller Zeiten"
-
Revolutionsgarden: Zwei Öltanker in Minenfeld in Straße von Hormus "explodiert"
-
Messi über Badewannen-Bilder mit Yamal: "Foto ist verrückt"
-
Zusammenstöße in Venedig bei Ankunft von Mega-Jacht von US-Botschafter
-
Revolutionsgarden: Zwei Öltanker durch Minen in Straße von Hormus "explodiert"
-
Grünes Licht von de la Fuente: Yamal fit fürs WM-Finale
-
Rodri warnt vor WM-Finale: "Viel mehr als nur Messi"
-
Zahl der Erdbeben-Toten in Venezuela auf mehr als 5000 gestiegen
-
Erneut Proteste in Kiew nach Ablösung von beliebtem Verteidigungsminister
-
Golf: Christensen und Wiedemeyer scheitern - Herbert historisch
-
Nvidia überflügelt: Apple kurzzeitig wieder wertvollstes Unternehmen der Welt
Bundessozialgericht hilft Hartz-IV-Empfängern mit Mietschulden
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat Hartz-IV-Empfängern den Umgang mit Mietschulden erleichtert. Nach einem am Mittwoch verkündeten Urteil reicht für eine darlehensweise Übernahme der Schulden durch das Jobcenter eine Problemanzeige aus. Springen Bekannte mit einem Privatdarlehen ein, geht dadurch ein Darlehensanspruch gegenüber dem Jobcenter nicht in jedem Fall verloren. (Az: B 7/14 AS 52/21 R)
Die Klägerin aus Bremen hatte bis Ende Januar und dann wieder ab Juni 2015 Hartz-IV-Leistungen erhalten. In der Zwischenzeit konnte sie allerdings ihre Miete in Höhe von monatlich 355 Euro warm nicht bezahlen. Als der Vermieter im August 2015 mit einer Kündigung drohte, informierte sie darüber auch das Jobcenter.
Erst Ende September 2015 beantragte sie allerdings förmlich ein Darlehen für die vier Monatsmieten, insgesamt 1420 Euro. Als wenige Tage später die Kündigung ins Haus flatterte, sprang eine Bekannte mit einem privaten Darlehen ein. Nachdem alles bezahlt war, nahm der Vermieter seine Kündigung zurück.
Das Jobcenter lehnte daraufhin den Darlehensantrag ab. Die Miete sei ja bezahlt, Wohnungslosigkeit drohe nicht mehr.
Wie nun das BSG entschied, kann ein Darlehensanspruch auch dann bestehen, wenn die Wohnungslosigkeit durch private Hilfe abgewendet wurde. Entscheidend ist danach, dass das Jobcenter noch vor dem privaten Darlehen Gelegenheit gehabt hätte, selbst über ein Darlehen zu entscheiden.
Um ein solches Darlehen zu erhalten, sei ein förmlicher Antrag nicht erforderlich. Hier habe die Hartz-IV-Empfängerin frühzeitig über die drohende Wohnungskündigung informiert. Das reiche aus, entschied das BSG.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, das die Klage noch abgewiesen hatte, soll nun nach diesen Maßgaben den Streit neu prüfen.
R.Lee--AT