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Werbung für nicht überall vorhandene Produkte: Lidl in Frankreich verurteilt
Weil sie für Produkte geworben hat, die nicht überall verfügbar waren, ist die deutsche Supermarktkette Lidl in Frankreich zu einer Zahlung in Höhe von 43 Millionen Euro an den Konkurrenten Intermarché verurteilt worden. Lidl habe sich irreführender Geschäftspraktiken schuldig gemacht, urteilten die Richter des Berufungsgericht in einer Entscheidung, die der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vorlag.
Im Zentrum der Anklage standen etwa 370 TV-Werbespots aus der Zeit zwischen 2017 und 2023, die Produkte zu einem attraktiven Preis bewarben. Dabei habe Lidl aber nicht dafür gesorgt, dass diese Produkte in allen Filialen über einen Zeitraum von 15 Wochen verfügbar waren, argumentierten die Richter. Deswegen handle es sich um "unlauteren Wettbewerb".
Zwar habe es einen Hinweis in den Werbespots gegeben, dass sich die Liste der Filialen, in denen das Angebot zu haben gewesen wäre, im Internet finde. Dieser Hinweis sei aber zu diskret gewesen. Zudem sei sich Lidl darüber bewusst gewesen, dass die beworbenen Produkte nicht in allen Filialen und über einen ausreichenden Zeitraum vorhanden waren.
Intermarché hatte Lidl bereits 2019 verklagt, war aber in der ersten Instanz 2022 abgewiesen worden und dann in Berufung gegangen.
A.Ruiz--AT