-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Deutsche Autohersteller in der Krise: VW, Mercedes und BMW kämpfen mit massiven Verlusten in China
-
Parkgebühren für GP von São Paulo erreichen bis zu 500 Real pro Tag
-
Mistral stellt KI-Modell ML4 mit einer Billion Parametern vor
-
2000 Eingaben zur St. Galler Ortsplanung: Streit um Ökologie und Mieterschutz
-
DFB-Nachwuchsliga: MSV-A-Jugend trifft auf Rot-Weiss Essen
Polnische Firma scheitert mit Klage zu Einstellung von Kartellverfahren gegen Gazprom
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Klage eines polnischen Gazprom-Konkurrenten zur Einstellung der Kartelluntersuchung gegen den staatlichen russischen Energiekonzern abgelehnt. Der Beschluss, mit dem die EU-Kommission im Jahr 2018 Gazprom bestimmte Verpflichtungen auferlegt hatte, sei nicht mit den beklagten Rechtsfehlern behaftet, erklärte das Gericht am Mittwoch in Luxemburg. Die polnische Firma PGNiG hatte aber Erfolg mit ihrer Klage gegen die Abweisung einer Beschwerde gegen Gazprom bei der Kommission. (Az. T-616/18 und T-399/19)
Die EU-Kommission hatte wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen Gazprom und befürchtete, dass der Konzern in acht mitteleuropäischen Staaten die Gasmärkte abschotte. Darum begann sie eine Untersuchung. 2018 beendete sie das Verfahren gegen die Zusage einiger Verpflichtungen, unter anderem darf Gazprom demnach den grenzüberschreitenden Weiterverkauf von Gas nicht mehr einschränken.
PGNiG beschwerte sich im März 2017, noch während des laufenden Kartellverfahrens, über angeblich missbräuchliche Marktpraktiken von Gazprom. In ihrer Abweisung dieser Beschwerde habe die Kommission einen Beurteilungsfehler begangen, erklärte das Gericht. Sie habe nicht alle Umstände berücksichtigt. Darum wurde der entsprechende Beschluss für nichtig erklärt.
Die Klage gegen den anderen Beschluss, mit dem die Kommission die von Gazprom vorgelegten Verpflichtungszusagen billigte und die Untersuchung abschloss, wurde dagegen abgewiesen. PGNiG hielt die darin festgelegten Verpflichtungen für unzureichend und war darum vor Gericht gezogen.
Aktuell steht Gazprom vor allem wegen des Ukraine-Konflikts und gestiegener Energiepreise im Fokus. Die Kommission warnte Anfang der Woche, dass Gas nicht "als Waffe" eingesetzt werden dürfe. Außerdem beklagte sie, dass Russland trotz gestiegener Erdgas-Nachfrage die Liefermengen nicht erhöhe. Darum ging es vor dem EU-Gericht aber nicht.
N.Mitchell--AT