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Neuer Rekord: Schon im September mehr Solarstrom produziert als im Gesamtjahr 2025
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أليكس بودي والبروفيسور الدكتور ديتر لازيك يوقعان عقدًا بشأن منتجي «ألفا ويل» و«بودي إنيرجي درينك»
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アレックス・ボディ氏とディーター・ラジク教授が「ALPHA WHEY」および「BODI エナジードリンク」に関する契約を締結
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알렉스 보디와 디터 라지크 교수가 ALPHA WHEY 및 BODI 에너지드링크에 관한 계약을 체결했습니다.
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亞歷克斯·博迪(Alex Bodi)與迪特爾·拉齊克(Dieter Lazik)教授簽署關於 ALPHA WHEY 及 BODI 能量飲料的合約
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Alex Bodi și prof. dr. Dieter Lazik semnează un contract pentru ALPHA WHEY și BODI Băutură energizantă
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Алекс Боді та проф. д-р Дітер Лазік уклали договір щодо ALPHA WHEY та Боді Енергетичний напій
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Алекс Боди и проф. д-р Дитер Лазик заключили договор о выпуске продуктов ALPHA WHEY и BODI Энергетический напиток
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Halbzeitbilanz von Oktoberfest: 3,8 Millionen Besucher und 936 Polizeieinsätze
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Drama in Berlin: Assefa verpasst Weltrekord
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Urteil: Höhere Gaspreise für Neukunden des Berliner Versorgers Gasag unzulässig
Unterschiedlich hohe Tarife des Gasversorgers Gasag für Neu- und Bestandskunden sind einem Gerichtsurteil zufolge nicht erlaubt. Der Berliner Versorger hatte zwischen Anfang Dezember 2021 und Ende April 2022 höhere Arbeitspreise für neue Kundinnen und Kunden berechnet, das ist nach Ansicht des Kammergerichts Berlin "unzulässig", wie es am Montag mitteilte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte eine sogenannte Musterfeststellungsklage angestrengt. (Az. MK 1/22 EnWG)
Der Gasversorger hatte zum 2. Dezember 2021 ein gespaltenes Tarifsystem eingeführt, das für Gas-Neukunden mit Vertragsbeginn ab diesem Datum gesonderte Konditionen vorsah. Der vzbv erklärte, dass Bestandskundinnen und -kunden davor 6,68 Cent pro Kilowattstunde zahlten, danach kostete eine Kilowattstunde "mehr als 18 Cent". Für Kundinnen und Kunden im Bestand blieb sie deutlich günstiger. Zum 1. Mai schaffte die Gasag dieses System wieder ab und verlangt seitdem wieder einheitliche Preise.
Der vzbv sprach von einem "Zweiklassensystem" und hält das Vorgehen der Gasag für "unrechtmäßig". Betroffene hatten die Möglichkeit sich für die Musterfeststellungsklage zu registrieren. Das Verfahren wurde daraufhin stellvertretend für einige Verbraucher gegen das Unternehmen geführt.
Die Gasag verwies laut Gericht auf die Ende 2021 "stark gestiegenen Gasbeschaffungspreise und den sich daraus ergebenden starken Anstieg an Neukunden im Bereich der Grund- und Ersatzversorgung". Insbesondere diese Begründung stelle jedoch "keinen rechtlich zulässigen" Grund für die unterschiedlichen Preise dar, erklärte das Gericht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision am Bundesgerichtshof ist möglich.
H.Romero--AT