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Erneut U-Haft verhängt in Korruptionsfall bei Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt
In einem aufsehenerregenden Korruptionsfall bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist ein Justizbeamter zum zweiten Mal in Untersuchungshaft genommen worden. Gegen den Beschuldigten Alexander B. bestehe der dringende Verdacht der gewerbsmäßigen und fortgesetzten schweren Bestechlichkeit in 101 Fällen, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag in Frankfurt mit. Er werde zudem der gewerbsmäßigen Untreue im Amt in mindestens 55 Fällen sowie der Steuerhinterziehung in neun Fällen verdächtigt.
Die Taten wurden demnach zwischen August 2015 und Juli 2020 begangen. Gegen den inzwischen 54-jährigen Beamten des höheren Justizdienstes war zunächst nur wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Bestechlichkeit ermittelt worden. Er war bereits im Juli vergangenen Jahres in U-Haft genommen, im September 2020 aber weder entlassen worden, nachdem er ein Geständnis abgelegt hatte.
Die erneute Verhaftung sei erforderlich, weil sich aufgrund der fortdauernden Ermittlungen "in erheblichem Umfang weitere Tatvorwürfe ergeben" hätten, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Neben Verdunkelungsgefahr bestehe nun auch Fluchtgefahr, da eine deutlich höhere Strafe drohe. Der Beschuldigte sei daher am Freitagnachmittag festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt worden. Dieser habe auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft angeordnet.
A.Williams--AT