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BGH verhandelt über Aufteilung von Prozesskosten unter Wohnungseigentümern
Streit ist in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht gerade selten - am Bundesgerichtshof (BGH) ist es am Freitag um die Frage gegangen, wer nach einem Rechtsstreit die Kosten tragen muss. Verhandelt wurde in Karlsruhe über einen Fall aus Mecklenburg-Vorpommern. Dort gingen drei Klägerinnen 2021 mit Erfolg vor Gericht gegen einen Beschluss der WEG vor. Die Prozesskosten sollten später alle Wohnungseigentümer tragen. (Az. V ZR 139/23)
Das Gericht verurteilte damals die WEG dazu, die Kosten zu übernehmen. In der Gemeinschaftsordnung ist geregelt, dass die Verwaltungskosten zu gleichen Teilen auf die Wohnungseigentumseinheiten umgelegt werden. 2022 beschloss die WEG eine Sonderumlage für die Prozesskosten, für die jede Einheit etwa 800 Euro zahlen sollte - also auch die drei Eigentümerinnen, die vor Gericht gesiegt hatten.
Das wollten sie nicht und klagten gegen diesen zweiten Beschluss ebenfalls. Vor dem Rostocker Amtsgericht hatten sie damit keinen Erfolg. Eine von ihnen ging aber in Berufung vor dem Landgericht, das ihr 2023 recht gab. Daraufhin wandte sich die WEG an den Bundesgerichtshof, um das Urteil überprüfen zu lassen.
Dieser muss nun über die Frage entscheiden, wie die Kosten verteilt werden sollen. Das ist durchaus kompliziert - denn seit Ende 2020 gelten neue gesetzliche Regelungen. Im Wohnungseigentumsgesetz heißt es nun, dass Verwaltungskosten der WEG auf alle Eigentümer nach dem Verhältnis ihres Anteils umgelegt werden sollen.
Es gebe keinen Grund anzunehmen, "dass Prozesskosten nicht dazu gehören", sagte der Anwalt der WEG bei der Verhandlung. Der Vertreter der einzelnen Eigentümerinnen wiederum argumentierte dagegen: Ein Fehlverhalten der Mehrheit könne nicht dazu führen, dass diejenigen zahlen müssten, "die sich für die Einhaltung des Rechts eingesetzt haben".
Das höchstrichterliche Urteil wird vor allem von Anwälten mit Spannung erwartet, wie die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner berichtete. Streitigkeiten und auch Rechtsstreits sind in Eigentümergemeinschaften eben keine Seltenheit. Der BGH will seine Entscheidung am 19. Juli verkünden.
H.Gonzales--AT