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Pro Familia für Streichung von Paragraf 218
Nach der Ankündigung der Ampelkoalition, das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen im Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs zu tilgen, setzt sich der Bundesverband Pro Familia für eine Streichung auch des umstrittenen Paragrafen 218 ein. Der sichere Schwangerschaftsabbruch solle "grundsätzlich außerhalb des Strafrechts" geregelt werden, schreibt die stellvertretende Bundesvorsitzende von Pro Familia, Stephanie Schlitt, im "Kölner Stadt-Anzeiger" vom Samstag.
Für rund 100.000 Menschen in Deutschland jedes Jahr gehöre ein Schwangerschaftsabbruch zu ihrer Lebenserfahrung. Die geltende Verbotsnorm ziehe diese sowie Ärzte, Ärztinnen und Beratende "in den Dunstkreis des Strafrechts". Sie erschwere auch eine gute Gesundheitsversorgung und fachgerechte Versorgung, schreibt Schlitt.
Zudem gebe die Kriminalisierung Menschen Rückenwind, die sich vor Arztpraxen und Beratungsstellen stellen, um Schwangere zu beeinflussen. "Stigmatisierung der freien Entscheidung, Spießrutenlauf und Abwertung von Ärztinnen und Ärzten: Wenn wir diese gesellschaftlichen Schäden der Kriminalisierung nicht mehr akzeptieren wollen, sollten wir den Schwangerschaftsabbruch so regeln, wie es andere Länder bereits getan haben: ohne das Strafrecht und einschlägige Paragrafen."
Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts von 1974 und 1993, die zu einer Straffreiheit von Abtreibungen unter bestimmten Bedingungen führten, seien "nicht der Weisheit letzter Schluss", argumentierte Schlitt. "Die Gesellschaft hat sich bewegt und will weitergehen in Richtung der Gleichberechtigung von Frauen."
T.Sanchez--AT