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EU-Gericht weist Schadenersatzklage von UPS gegen EU-Kommission zurück
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg hat eine Klage des Paketdienstleisters UPS gegen die EU-Kommission auf Schadenersatz abgewiesen. Auch die Klage zweier Luftfrachtunternehmen wies das Gericht am Mittwoch zurück. UPS habe nicht nachgewiesen, dass die Schäden durch die Verletzung von Verfahrensrechten entstanden seien, als die Kommission die Übernahme des Konkurrenten TNT Express ablehnte. (Az. T-834/17 und T-540/18)
UPS wollte TNT Express übernehmen, die Kommission untersagte den Zusammenschluss jedoch im Jahr 2013. Nach einer Klage von UPS erklärten EU-Gericht und Europäischer Gerichtshof dieses Verbot für nichtig. Daraufhin klagte UPS auf Schadenersatz.
Auch die beiden irischen Luftfrachtunternehmen ASL Aviation Holdings und ASL Airlines klagten: Sie argumentierten, dass sie vor dem Verbot bereits mit UPS vereinbart hätten, dessen Lufttransportaktivitäten zu übernehmen.
Dabei hätten sie aber keine ausreichend schweren Verstöße gegen EU-Recht nachgewiesen, erklärte das EuG nun. TNT Express ist inzwischen vom Logistikunternehmen FedEx übernommen worden.
W.Nelson--AT