-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Deutsche Autohersteller in der Krise: VW, Mercedes und BMW kämpfen mit massiven Verlusten in China
-
Parkgebühren für GP von São Paulo erreichen bis zu 500 Real pro Tag
-
Mistral stellt KI-Modell ML4 mit einer Billion Parametern vor
-
2000 Eingaben zur St. Galler Ortsplanung: Streit um Ökologie und Mieterschutz
Arbery-Mörder auch wegen rassistisch motivierten Hassverbrechens verurteilt
Zwei Jahre nach den tödlichen Schüssen auf den schwarzen US-Jogger Ahmaud Arbery sind die Täter in einem zweiten Prozess eines rassistisch motivierten Hassverbrechens schuldig gesprochen worden. Die Geschworenen eines Bundesgerichts in Brunswick im Südstaat Georgia sahen es am Dienstag als erwiesen an, dass die drei weißen Männer Arbery wegen seiner Hautfarbe gejagt hatten. Das Strafmaß wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet.
Der 36-jährige Todesschütze Travis McMichael, sein Vater Gregory und ihr Nachbar William Bryan waren bereits im Januar wegen der Ermordung Arberys zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Bei dem darauf folgenden zweiten Prozess auf Bundesebene lag der Schwerpunkt - anders als im ersten Verfahren auf Ebene des Bundesstaates Georgia - auf einer mutmaßlichen rassistischen Motivation der Täter. Solche doppelten Verfahren sind in den USA selten, aber möglich.
Die Bundesjustiz argumentierte, die drei Männer hätten Arbery wegen seiner Hautfarbe ins Visier genommen und damit ein Hassverbrechen begangen. "All das wäre nicht passiert, wenn Ahmaud weiß gewesen wäre", sagte Staatsanwältin Bobbi Bernstein vergangene Woche beim Prozessauftakt.
Die Anklage legte den drei Männern konkret einen Angriff auf Arberys Bürgerrechte und eine versuchte Entführung zur Last. Die McMichaels wurden außerdem wegen des Einsatzes von Waffen beim Begehen eines Verbrechens angeklagt.
Die Schuldsprüche erfolgten nun genau einen Tag vor dem zweiten Jahrestag von Arberys Tod. Die drei Weißen hatten den joggenden Arbery am 23. Februar 2020 in einem Vorort der Stadt Brunswick mit zwei Autos verfolgt, weil sie ihn für einen Einbrecher hielten. Bei einem folgenden Handgemenge erschoss der mit einem Gewehr bewaffnete Travis McMichael den 25-jährigen unbewaffneten Afroamerikaner.
Der Fall wurde erst zweieinhalb Monate später durch die Veröffentlichung eines Handyvideos von der Verfolgungsjagd und Arberys Tod publik. Die Aufnahmen sorgten landesweit für Empörung. Arbery wurde - zusammen mit den von Polizisten getöteten Schwarzen George Floyd und Breonna Taylor - zu einer Symbolfigur der Black-Lives-Matter-Proteste gegen Rassismus in den USA.
Die Schuldsprüche in dem Bundesprozess haben eine besondere symbolische Bedeutung: Arberys Familie hatte darauf gepocht, dass die rassistische Dimension des Verbrechens klar festgehalten wird. In dem ersten Prozess hatte es die Staatsanwaltschaft weitestgehend vermieden, das Thema Rassismus anzusprechen, und sich auf den Ablauf der Ereignisse und nicht eine mögliche Motivation der Täter konzentriert.
Die McMichaels sitzen lebenslange Haftstrafen ohne Aussicht auf vorzeitige Haftentlassung ab. Ihr Nachbar wurde zu lebenslanger Haft mit der Möglichkeit einer Bewährung verurteilt.
K.Hill--AT