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Bundesregierung macht Weg für leichteren Abschuss von Wölfen frei
Die Bundesregierung hat eine Änderung des Jagdgesetzes auf den Weg gebracht, um einen möglichen Abschuss von Wölfen zu erleichtern. Damit solle der "Schutz von Weidetieren" verbessert werden, teilte das Landwirtschaftsministerium am Mittwoch in Berlin mit. "Mit der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz kommen klare, praxistaugliche Regeln und Rechtssicherheit", erklärte Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU).
Konkret sieht die vom Bundeskabinett beschlossene Änderung des Jagdgesetzes, die Union und SPD bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten, ein "regionales Bestandsmanagement" vor. Dieses ermöglicht es Ländern, in denen es Regionen mit hohen Wolfszahlen gibt und der Bestand demzufolge als nicht gefährdet gilt, die Zahl der dort lebenden Wölfe zu regulieren. "In diesem Rahmen ist eine Jagdzeit von 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen", erklärte das Landwirtschaftsministerium.
Außerdem soll der Abschuss von Wölfen auch unabhängig vom jeweiligen Bestand erleichtert werden - und zwar dann, wenn Tiere bereits Herdenschutzmaßnahmen wie etwa Zäune überwunden und Weitetiere verletzt oder getötet haben. Dann soll der Bundesregierung zufolge eine "leichtere, rechtssichere Entnahme der Wölfe, unabhängig vom Erhaltungszustand" möglich sein.
Auch in als Weidegebiete ausgewiesenen Gegenden mit beispielsweise Deichen oder Almwiesen, in denen Schutzmaßnahmen wie Zäune als unzumutbar gelten, soll der Abschuss von Wölfen möglich sein. Grundsätzlich wird dem Ministerium zufolge die Finanzierung von Zäunen oder Herdenschutzhunden weiterhin unterstützt. Verboten bleiben soll indes der Handel mit Wolfstrophäen oder das Zurschaustellen toter Wölfe.
Hintergrund ist, dass die Wolfsbestände in Europa in den vergangenen zehn Jahren stark gewachsen sind - laut Bundeslandwirtschaftsministerium von gut 11.000 Tieren im Jahr 2012 auf über 20.000 im Jahr 2023. In Deutschland leben demnach derzeit nach amtlichen Zahlen 209 Wolfsrudel, vor allem in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen. Ein Rudel besteht in der Regel aus fünf bis zehn Tieren.
Parallel dazu sei auch die Zahl der Wolfsrisse gestiegen, führte das Ministerium aus. 2024 seien rund 4300 Nutztiere von Wölfen gerissen worden, überwiegend Schafe und Ziegen.
In der sogenannten Berner Konvention - einem völkerrechtlichen Vertrag des Europarates - war der Schutzstatus des Wolfes bereits im Dezember von "streng geschützt" auf "geschützt" herabgestuft worden. Damit wurde grundsätzlich die Voraussetzung für einen schnelleren Abschuss von Wölfen geschaffen.
Agrarminister Rainer (CSU) hob hervor, dass Weidetierhaltung "das Herzstück unserer Kulturlandschaft" sei. "Doch wo Herden grasen, ist der Wolf längst kein Zaungast mehr, sondern Teil des Alltags", fügte er hinzu. "Für viele Tierhalter bedeutet jeder Riss nicht nur einen wirtschaftlichen Verlust, sondern auch emotionale Belastung."
Bereits im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses hatte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) die Aufnahme des Wolfes ins Jagdgesetz als guten Interessensausgleich bezeichnet. Angestrebt werde "nicht freier Abschuss", sagte er am Mittwoch den Sendern RTL und ntv. Die Wolfspopulation gehöre zu Deutschland, sagte der Minister - "und sie muss auch bleiben".
Th.Gonzalez--AT