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Gericht: Bauarbeiten für LNG-Terminal vor Rügen bis Ende Februar möglich
Die letzten Arbeiten für die Anbindung des LNG-Terminals Lubmin in der Ostsee können noch bis Ende Februar fortgesetzt werden. Mit zwei am Freitag bekanntgegebenen Beschlüssen vom Vortag wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dagegen gerichtete Eilanträge der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Naturschutzbundes (Nabu) Mecklenburg-Vorpommern ab. (Az. 7 VR 1. 24 und 7 VR 2. 24)
Die umstrittene, rund 50 Kilometer lange Ostsee-Anbindungsleitung (OAL) verbindet das Flüssiggas-Terminal im Hafen von Mukran auf Rügen mit dem deutschen Fernleitungsnetz in Lubmin östlich von Greifswald. Der Bau der Leitung auf dem Boden der Ostsee ist bereits abgeschlossen, es fehlen aber noch Arbeiten zum Abdecken der Leitung mit Sand und Steinen. Nach einer Entscheidung des Bergamts Stralsund sollten diese Arbeiten Ende 2023 abgeschlossen sein, die Frist wurde aber bis zum 29. Februar 2024 verlängert.
Dagegen wandten sich die Umweltverbände. In dieser Zeit würden dort Heringe laichen und Vögel rasten. Die Arbeiten seien "fatal für das Ökosystem, fatal für die Fischerinnen und Fischer", erklärte der Nabu Mecklenburg-Vorpommern. Auch die DUH fürchtet "erhebliche Beeinträchtigung für Hering und den ökologisch einzigartigen Greifswalder Bodden". Die Vogelrastzeit dort dauere noch bis Mitte Mai; die Gasspeicher in Deutschland seien voll.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun jedoch, dass Bund und Betreiber "zu Recht weiterhin von einer Krise der Gasversorgung" ausgehen durften. Verfahrensmängel wegen des Verzichts auf eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung und einer fehlenden Beteiligung der Naturschutzvereinigungen seien jedenfalls bei der groben Prüfung im Eilverfahren nicht festzustellen. "Auch verstößt die Bauzeitenerweiterung voraussichtlich nicht gegen Naturschutzrecht, weil der Planänderungsbeschluss durch entsprechende Regelungen erhebliche Beeinträchtigungen von Biotopen, Habitaten und Arten ausschließt", erklärten die Leipziger Richter.
Über die OAL hat das Bundesverwaltungsgericht bislang allerdings nur in mehreren Eilverfahren entscheiden. Das Hauptverfahren zum Planfeststellungsbeschluss vom 21. August 2023 für den strittigen Bauabschnitt Lubmin läuft noch. "Wir setzen darauf, dass wir uns bereits dieses Frühjahr im ausstehenden Hauptsacheverfahren gegen die LNG-Anbindungspipeline mit unseren Argumenten durchsetzen können", erklärte die DUH am Freitag in Berlin.
M.Robinson--AT