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Fall Blatter-Platini: Staatsanwaltschaft geht in Berufung
Die Schweizer Staatsanwaltschaft hat gegen den Freispruch der ehemaligen Fußballbosse Sepp Blatter und Michel Platini Berufung eingelegt. Dies bestätigte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft der französischen Nachrichtenagentur AFP. Demnach sei bei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts fristgerecht "die vollständige Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils beantragt" worden, hieß es.
Der ehemalige FIFA-Präsident Blatter sowie der frühere UEFA-Chef Platini waren Anfang Juli nach jahrelangen Ermittlungen rund um eine dubiose Zahlung vor Gericht freigesprochen worden. Das Schweizer Bundesstrafgericht befand damals, dass ein Betrug "nicht mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit nachgewiesen" wurde.
Beiden war Betrug und Urkundenfälschung zur Last gelegt worden. Der Schweizer Blatter war zudem wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung angeklagt, der Franzose Platini wegen Beihilfe dazu. Konkret ging es um zwei Millionen Schweizer Franken (1,92 Millionen Euro) plus 229.126 Franken (220.000 Euro) an Sozialversicherungsbeiträgen.
Diese Summen flossen im Jahr 2011 von der FIFA an den damaligen UEFA-Chef Platini, Blatter sprach von einem "Gentlemen's Agreement" für Platinis Beratertätigkeit. Die Staatsanwaltschaft hatte im Juli in ihrem Plädoyer jeweils eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert.
Die Ex-Funktionäre beteuerten vor Gericht ihre Unschuld. Die Ermittlungen in dem Fall hatten dazu geführt, dass Blatter wie Platini von der FIFA-Ethikkommission 2015 für jeweils acht Jahre gesperrt wurden. Zwar wurden die Sperren später reduziert, Platinis angestrebter Aufstieg zum Nachfolger Blatters an der FIFA-Spitze war dennoch gescheitert.
M.O.Allen--AT