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Frühere DFB-Funktionäre doch wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung vor Gericht
Im Zusammenhang mit strittigen Geldflüssen rund um die Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland muss das Landgericht in Frankfurt am Main doch gegen drei frühere ranghohe Sportfunktionäre des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) wegen mutmaßlicher Steuerstraftaten verhandeln. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main nach Angaben vom Montag. Das Landgericht Frankfurt hatte das Verfahren wegen eines juristischen Verfahrenshindernisses im Oktober 2022 eingestellt. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde am OLG ein und bekam nun Recht.
Angeklagt sind die beiden ehemaligen DFB-Präsident Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger sowie der frühere DFB-Generalsekretär Horst Schmidt. Ihnen wird von der Staatsanwaltschaft Steuerhinterziehung oder Beihilfe dazu vorgeworfen, weil in Steuererklärungen des Verbands für 2006 die Rückzahlung eines privaten Darlehens an den früheren Fußballer Franz Beckenbauer mehr als 6,7 Millionen Euro zu Unrecht als eine steuermindernde Betriebsausgabe deklariert worden sein sollen.
Die Rückzahlung wurde darin laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft als Beteiligung des DFB an den Kosten einer Gala des Fußballweltverbands Fifa verschleiert. Der gesamte Komplex gehört zu einer Affäre um die Enthüllung geheimer Geldzahlungen im Zusammenhang mit der als Sommermärchen bekanntgewordenen Fußballweltmeisterschaft 2006, der seit Jahren für Schlagzeilen sorgt.
Das Landgericht in Frankfurt begründete die Verfahrenseinstellung vor etwa einem halben Jahr damit, dass ein Verstoß gegen das rechtsstaatliche Verbot einer Doppelbestrafung vorliege. Hintergrund war, dass zuvor in der Schweiz vor dem Hintergrund desselben Gesamtvorgangs ein Betrugsprozess gegen die drei beschuldigten früheren Funktionäre wegen Verjährung eingestellt worden war.
Nach Überzeugung des OLG war die Wertung des Landgerichts juristisch aber nicht korrekt, weil sich das Verfahren in der Schweiz nicht auf dieselbe Tat bezogen hatte. Dort sei es vielmehr um das "Vortatgeschehen" zu den in Deutschland angeklagten Steuerstraftaten gegangen. Die OLG-Entscheidung ist nach dessen Angaben nicht mehr anfechtbar. Das Landgericht Frankfurt muss die Hauptverhandlung gegen Niersbach, Zwanziger und Schmidt demnach nun doch eröffnen.
Es war bereits das zweite Mal, dass das OLG eine Verfahrenseinstellung des Frankfurter Landgerichts in der Angelegenheit aufhob. Bereits 2018 lehnte das Landgericht die Eröffnung des Hauptverhandlung wegen mangelnden hinreichenden Tatverdachts ab. Einer dagegen gerichtete sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gab das OLG 2019 statt und eröffnete das Verfahren dennoch.
L.Adams--AT