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Ausländisch klingender Name: BGH prüft mögliche Diskriminierung bei Wohnungssuche
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Donnerstag (10.00 Uhr) über ein angesichts des angespannten Mietmarkts brandaktuelles Thema: mögliche Diskriminierung bei der Wohnungssuche. Eine Frau mit pakistanischen Wurzeln klagt gegen einen Makler aus Hessen. Auf ihre Besichtigungsanfrage bekam sie eine Absage, ebenso ihr Mann und ihre Schwester. (Az. I ZR 129/25)
Die Frau bewarb sich daraufhin auf dieselbe Wohnung mit sonst identischen Angaben unter dem erfundenen Namen "Schneider" und bekam das Angebot, die Wohnung zu besichtigen. Das funktionierte auch mit zwei weiteren Bewerbungen unter deutsch klingenden Namen. Die Klägerin glaubt, dass sie nur wegen ihrer ethnischen Herkunft keinen Besichtigungstermin bekommen hat. Sie verklagt den Makler auf Entschädigung. Das Landgericht Darmstadt gab ihr recht und verurteilte den Makler zur Zahlung von 3000 Euro, dieser wandte sich an den BGH.
K.Hill--AT