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Beerbaum kritisiert Verband: "Öl ins Feuer geschüttet"
Der viermalige Olympiasieger Ludger Beerbaum ist in der Diskussion um angeblich verbotenes Barren von Springpferden auf seiner Anlage in Riesenbeck auf Distanz zur Deutschen Reiterlichen Vereinigung gegangen. Die FN habe "richtig Öl ins Feuer geschüttet", sagte Beerbaum im Gespräch mit dem Magazin Der Spiegel.
Es habe seinerzeit sehr schnell eine Presseerklärung des FN-Generalsekretärs Soenke Lauterbach gegeben, "in der er behauptete, dass Teile der dokumentierten Vorgänge 'eindeutig nicht unserer Beschreibung des Touchierens entsprechen'. Ich hätte erwartet, dass er sich differenzierter und fachkundiger äußert", sagte Beerbaum.
Das von der FN eingeleitete Disziplinarverfahren laufe immer noch, berichtete Beerbaum. Im Mai habe es eine Anhörung vor der Disziplinarkommission gegeben: "Die FN hat die delikate Entscheidung dorthin abgewälzt. Offenbar hat auch die Kommission den Eindruck gewonnen, dass sie den Schwarzen Peter zugeschoben bekommen hat." Eine Einstellung des Verfahrens, so Beerbaum, reiche ihm aber nicht: "Ich will einen Freispruch haben."
In der im Januar 2022 ausgestrahlten Sendung "RTL extra" sollte auf der Basis heimlich gedrehter Videoaufnahmen der Beweis erbracht werden, dass auf dem Beerbaum-Anwesen das unerlaubte Barren zur Anwendung kommt. Ob der Reiter auf den Videobildern tatsächlich Ludger Beerbaum ist, lässt sich allerdings nicht mit letzter Sicherheit erkennen. Zu sehen ist, dass ein hinter einem Hindernis kniender Mann beim Absprung des Pferdes eine lange Latte in Höhe der Vorderbeine hochreißt.
Dabei, so Beerbaum im Gespräch mit dem Spiegel, handelte es sich nicht "um Schläge, die Schmerzen verursachen sollen, sondern um Impulse, um die Springtechnik der Pferde zu verbessern". Es gehe also "viel zu weit, daraus herzuleiten, dass ich in meiner jahrzehntelangen Karriere Tiere gequält habe. Im Gegenteil. Ich kümmere mich um meine Pferde und übernehme die Verantwortung für sie. Ich füge ihnen keine Schmerzen zu."
Die Staatsanwaltschaft Münster hatte das Ermittlungsverfahren gegen Beerbaum mangels hinreichenden Tatverdachts bereits im September eingestellt. Es sei nicht nachzuweisen, "dass dem betroffenen Pferd durch den Kontakt mit der Stange (...) 'erhebliche' Schmerzen oder Leiden zugefügt worden sind".
S.Jackson--AT