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Menschenrechtsgericht lehnt Familiennachzug für 13 Kinder aus drei Ehen ab
Ein Mann aus dem Jemen, der seine 13 Kinder von drei Ehefrauen in die Niederlande nachholen wollte, ist mit diesem Vorhaben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Ein europäischer Staat, der bei der Zuwanderung familiäre Bindungen berücksichtigt, sei nicht verpflichtet, polygame Ehen anzuerkennen, die gegen die eigene Rechtsordnung verstoßen, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in Straßburg.
Der 56 Jahre alte Kläger lebt seit 2018 in den Niederlanden und konnte im Rahmen der Familienzusammenführung bereits eine seiner Frauen und die acht Kinder, die er mit ihr hat, nachkommen lassen. Die niederländischen Behörden verwehrten ihm jedoch, fünf weitere Kinder nachzuholen, die aus seinen beiden anderen Ehen stammen. Sie verwiesen darauf, dass Polygamie in den Niederlanden verboten sei.
Der Jemenite argumentierte, dass er nicht seine beiden anderen Frauen, sondern lediglich deren Kinder nachholen wollte. Als er vor niederländischen Gerichten damit scheiterte, argumentierte er vor dem Menschenrechtsgerichtshof, sein Recht auf Achtung des Familienlebens sei verletzt.
Die Straßburger Richter folgten ihm darin jedoch nicht. Es herrsche ein breiter europäischer Konsens über ein Verbot von Polygamie. Daher hätten die Mitgliedstaaten "einen breiten Spielraum, um zu entscheiden, ob sie Kindern aus polygamen Ehen den Familiennachzug gewähren".
A.Taylor--AT