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Menschenrechtsgericht stellt knapp 900 Verfahren gegen Russland ein
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt wegen fehlender Mittel knapp 900 Verfahren einzelner Kläger gegen Russland ein. "Die erheblichen gerichtlichen Ressourcen, die für die Prüfung individueller Fälle nötig sind, können nicht als gerechtfertigt angesehen werden", erklärte das Gericht am Donnerstag in Straßburg. Insgesamt werden demnach 879 Verfahren von Klägern eingestellt, die Russland Menschenrechtsverletzungen vorwerfen.
Sie betreffen unter anderem den Umgang mit politischen Oppositionellen und Demokratie-Aktivisten, repressive Gesetzgebung und Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Das Gericht habe sich zu ähnlichen Fällen bereits "hinreichend geäußert", hieß es weiter.
Russland wurde nach dem Angriff auf die Ukraine 2022 aus dem Europarat ausgeschlossen. Das Gericht beschäftigte sich zunächst jedoch weiter mit Fällen aus der Zeit davor. Allerdings erkennt Moskau die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht an und weigert sich zudem, im Falle einer Verurteilung Geldstrafen zu zahlen.
Die Entscheidung, die Verfahren einzustellen, sei endgültig, teilte das Gericht mit. Sie bedeute jedoch nicht, dass Russland von seiner völkerrechtlichen Verantwortung entbunden wäre. Zudem könnten einzelne Verfahren wieder aufgenommen werden, falls die Umstände es rechtfertigten. Verfahren, die die von Russland in der Ukraine und Georgien geführten Kriege betreffen, würden fortgeführt.
Das Menschenrechtsgericht hatte Russland Ende März noch wegen der mehr als ein Jahr dauernden Untersuchungshaft für den regierungskritischen Historiker Juri Dmitrijew verurteilt. Russland habe dessen Recht auf ein faires Verfahren verletzt, urteilten die Straßburger Richter.
A.Taylor--AT