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Gericht bestätigt Ablehnung einer Berliner Notunterkunft für Familie
Das Bezirksamt Neukölln verweigerte einer vierköpfigen rumänischen Familie nach einer Reise die erneute Unterbringung. Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte einen Eilantrag der Familie ab.
Der Neuköllner Sozialstadtrat Hannes Rehfeldt von der CDU hat die erneute Unterbringung einer vierköpfigen Familie aus Rumänien in einer Berliner Notunterkunft abgelehnt. Die Eltern und ihre zwei fast erwachsenen Kinder waren zuvor für zehn Tage nach Rumänien gereist und verlangten nach ihrer Rückkehr erneut einen Platz.
Die Familie war in einer Unterkunft an der Kopernikusstraße in Friedrichshain untergebracht. Nach Angaben des Berichts hatte der Betreiber sie bereits abgemahnt, weil Mitglieder gegen die Hausordnung verstoßen hätten. Genannt wurden Rauchen und Alkoholkonsum im Zimmer sowie nicht erlaubter Besuch.
Mitte Juli meldete sich die Familie für die Reise ab. Dabei war ihr bekannt, dass bei einer längeren Abwesenheit eine Rückkehr in dieselbe Notunterkunft nicht garantiert war. Rehfeldt begründete die Ablehnung nach ihrer Rückkehr damit, dass eine Reise in das Herkunftsland gegen eine unfreiwillige Obdachlosigkeit spreche.
Die Eltern versuchten, die vorläufige Wiederaufnahme mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin durchzusetzen. Die Richterin wies den Antrag jedoch zurück. Nach ihrer Beurteilung fehlte es an der erforderlichen Unfreiwilligkeit der geltend gemachten Obdachlosigkeit; die Familie hätte die Situation vermeiden können.
Für Unterkunft und weitere Leistungen entstanden zuvor erhebliche öffentliche Kosten. Das Jobcenter zahlte für die Unterkunft rund 45 Euro je Person und Tag, insgesamt etwa 5400 Euro im Monat. Zusätzlich erkannte es einen monatlichen Bedarf von 1700 Euro an. Nach Abzug des Kindergeldes erhielt die Familie 1012 Euro. Unterkunft und Leistungen beliefen sich damit zusammen auf mehr als 6400 Euro monatlich.
Als EU-Bürger dürfen die Eltern sich innerhalb der Europäischen Union frei bewegen und in Deutschland leben und arbeiten. Ergänzende Sozialleistungen können gezahlt werden, wenn das Erwerbseinkommen nicht ausreicht. Die gerichtliche Entscheidung betraf die verlangte Notunterbringung nach der Rückkehr.
Die Kosten der Unterkunft wurden mit rund 180 Euro pro Tag für alle vier Personen beziffert. Auf einen Monat hochgerechnet ergab das etwa 5400 Euro, bevor die weiteren Leistungen hinzukamen. Der Fall betraf damit sowohl die ordnungsrechtliche Unterbringung als auch ergänzende Zahlungen des Jobcenters.
Die Entscheidung im Eilverfahren stellte nicht allgemein das Freizügigkeitsrecht der Familie infrage. Maßgeblich war die konkrete Frage, ob das Bezirksamt wegen einer unfreiwilligen Obdachlosigkeit erneut sofort eine Unterkunft bereitstellen musste. Das Gericht folgte in diesem Punkt der Beurteilung des Sozialstadtrats.
O.Gutierrez--AT