-
Auch dank Bredlow: VfB siegt vor den Augen von Klopp
-
Verschollen geglaubte Habsburg-Juwelen erstmals in Kanada ausgestellt
-
Trump: Putin will Nato nicht angreifen - Gesandte mit Ukraine-Plan unterwegs
-
"Selbst schuld": Hannover verpasst zweiten Saisonsieg
-
"Selbst dchuld": Hannover verpasst zweiten Saisonsieg
-
Forscher: Tausende OpenAI-KI-Agenten kapern deutsche Website
-
Vor Abschied bei der UNO: Baerbock fordert erneut UN-Generalsekretärin
-
US-Prozess gegen mutmaßliche Kindsmörderin Lindsay Clancy geplatzt
-
Hannover verpasst zweiten Saisonsieg
-
Meloni feiert Amtszeit-Rekord und stimmt auf Wahlkampf 2027 ein
-
Böser Fehlstart in die Heim-WM: DBB-Frauen gehen unter
-
UN: Vertreibung im Westjordanland könnte Verbrechen gegen Menschlichkeit sein
-
Anschläge auf Umspannwerke: Polizei fahndet unter Hochdruck nach Verdächtigem
-
Medien: Musiala gegen Schalke im Kader
-
Angriff am helllichten Tag: Russische Drohne trifft Geheimdienst-Zentrale in Kiew
-
Zahl unerlaubter Einreisen im August auf niedrigstem Stand seit über fünf Jahren
-
US-Arbeitsmarkt im August robuster: Trump droht Notenbank Fed
-
Anschläge auf Umspannwerke: Dobrindt geht von "Klimaextremismus" aus
-
Weitere Umfrage vor Berliner Abgeordnetenhauswahl sieht CDU vor Linkspartei
-
Nach Schusswechsel zwischen Geheimdiensten: Selenskyj kündigt Entlassungen an
-
Ohne Lenkrad und Pedale: US-Verkehrsbehörde nimmt Teslas Robotaxi unter die Lupe
-
Nach Angriff auf Berliner Senatsverwaltung: Hacker veröffentlichen gestohlene Daten
-
Frankreichs Regierung verzichtet auf verpflichtendes Einwegpfand
-
Russell vor Leclerc: Mercedes schlägt Ferrari in Monza
-
Bewährungs- und Haftstrafen in Prozess um Betrug bei Reinigungsfirma in Bayern
-
Abschiebezentren: Deutschland und weitere EU-Länder wollen Abkommen mit Drittstaaten bis Jahreswechsel
-
US-Außenminister Rubio reist nach Kolumbien, Ecuador und Peru
-
Hainer über Klopp: "So wünsche ich mir einen Bundestrainer"
-
Maggie Gyllenhaal: Marilyn-Monroe-Film besser ohne als mit KI gelungen
-
Russische Drohne trifft Geheimdienst-Sitz in Kiew
-
US-Unternehmen schaffen im August mehr Arbeitsplätze
-
Wundersame Rettung von zwei Verschütteten gut eine Woche nach Sturzflut in Nepal
-
Anschläge auf Umspannwerke: Bei Fahndung nach Verdächtigem Wohnhaus durchsucht
-
Iran-Krieg: US-Dieselpreis auf Höchststand
-
Vorwurf der Wahlfälschung in Seniorenheim in Sachsen-Anhalt nicht bestätigt
-
Schweiz: Fünf Freisprüche im Prozess um Bergsturz mit vier deutschen Todesopfern
-
Möglicher AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt sorgt in Bundes-CDU für Diskussionen
-
Exfreundin und Großmutter vergewaltigt: Hafturteil aus Hannover rechtskräftig
-
Thüringer BSW-Fraktion zerfällt: Koalition will trotz Parteiaustritten weiterarbeiten
-
Pünktlichkeit im DB-Fernverkehr im August kaum verbessert
-
WM-Revolution: DSV reagiert zurückhaltend, ÖSV ablehnend
-
Komiker Hape Kerkeling erhält Orden wider den tierischen Ernst
-
Oberverwaltungsgericht bestätigt Wahlausschluss von AfD-Kandidaten in Niedersachsen
-
Israel übergibt fünf im Südlibanon festgenommene Zivilisten an Beirut
-
Brandsätze auf Rüstungsfirmen in München: Tatverdächtige in Untersuchungshaft
-
Linken-Chef Pantisano: BSW ist "gescheitert"
-
Spendenskandal: Politiker von rechtspopulistischer Partei Reform UK zurückgetreten
-
Freude über "Wunder": Zwei Verschüttete gut eine Woche nach Sturzflut in Nepal gerettet
-
Auftakt in Monza: Ferrari-Duo am schnellsten
-
Trump: Europäer sollen US-Rüstungshilfen für Ukraine nachträglich bezahlen
Gericht bestätigt Ablehnung einer Berliner Notunterkunft für Familie
Das Bezirksamt Neukölln verweigerte einer vierköpfigen rumänischen Familie nach einer Reise die erneute Unterbringung. Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte einen Eilantrag der Familie ab.
Der Neuköllner Sozialstadtrat Hannes Rehfeldt von der CDU hat die erneute Unterbringung einer vierköpfigen Familie aus Rumänien in einer Berliner Notunterkunft abgelehnt. Die Eltern und ihre zwei fast erwachsenen Kinder waren zuvor für zehn Tage nach Rumänien gereist und verlangten nach ihrer Rückkehr erneut einen Platz.
Die Familie war in einer Unterkunft an der Kopernikusstraße in Friedrichshain untergebracht. Nach Angaben des Berichts hatte der Betreiber sie bereits abgemahnt, weil Mitglieder gegen die Hausordnung verstoßen hätten. Genannt wurden Rauchen und Alkoholkonsum im Zimmer sowie nicht erlaubter Besuch.
Mitte Juli meldete sich die Familie für die Reise ab. Dabei war ihr bekannt, dass bei einer längeren Abwesenheit eine Rückkehr in dieselbe Notunterkunft nicht garantiert war. Rehfeldt begründete die Ablehnung nach ihrer Rückkehr damit, dass eine Reise in das Herkunftsland gegen eine unfreiwillige Obdachlosigkeit spreche.
Die Eltern versuchten, die vorläufige Wiederaufnahme mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin durchzusetzen. Die Richterin wies den Antrag jedoch zurück. Nach ihrer Beurteilung fehlte es an der erforderlichen Unfreiwilligkeit der geltend gemachten Obdachlosigkeit; die Familie hätte die Situation vermeiden können.
Für Unterkunft und weitere Leistungen entstanden zuvor erhebliche öffentliche Kosten. Das Jobcenter zahlte für die Unterkunft rund 45 Euro je Person und Tag, insgesamt etwa 5400 Euro im Monat. Zusätzlich erkannte es einen monatlichen Bedarf von 1700 Euro an. Nach Abzug des Kindergeldes erhielt die Familie 1012 Euro. Unterkunft und Leistungen beliefen sich damit zusammen auf mehr als 6400 Euro monatlich.
Als EU-Bürger dürfen die Eltern sich innerhalb der Europäischen Union frei bewegen und in Deutschland leben und arbeiten. Ergänzende Sozialleistungen können gezahlt werden, wenn das Erwerbseinkommen nicht ausreicht. Die gerichtliche Entscheidung betraf die verlangte Notunterbringung nach der Rückkehr.
Die Kosten der Unterkunft wurden mit rund 180 Euro pro Tag für alle vier Personen beziffert. Auf einen Monat hochgerechnet ergab das etwa 5400 Euro, bevor die weiteren Leistungen hinzukamen. Der Fall betraf damit sowohl die ordnungsrechtliche Unterbringung als auch ergänzende Zahlungen des Jobcenters.
Die Entscheidung im Eilverfahren stellte nicht allgemein das Freizügigkeitsrecht der Familie infrage. Maßgeblich war die konkrete Frage, ob das Bezirksamt wegen einer unfreiwilligen Obdachlosigkeit erneut sofort eine Unterkunft bereitstellen musste. Das Gericht folgte in diesem Punkt der Beurteilung des Sozialstadtrats.
O.Gutierrez--AT