-
Bundesverfassungsgericht verhandelt im Juni über Rundfunkbeitrag
-
Forscher warnen: Hitze-Risiko bei WM 2026 deutlich gestiegen
-
"Historisch": Madonna und Shakira treten bei WM-Finale auf
-
NHL-Traum geplatzt: Sturm scheitert als letzter Deutscher
-
Xi empfängt Trump - Warnung vor "Konflikt" beim Thema Taiwan
-
Merkel sieht sich nicht als politische "Männermörderin"
-
Merkel zeigt Verständnis für Debatten - und rät Merz zu "weitem Herz"
-
NBA: Schröders Cavaliers drehen Krimi in Detroit
-
Ministerium: 22 Tote nach jüngsten israelischen Angriffen im Libanon
-
Trump von Xi empfangen - US-Präsident hofft auf "fantastische Zukunft" mit China
-
US-Präsident Trump von Chinas Präsident Xi in Peking empfangen
-
Mitfavorit Australien startet in zweitem ESC-Halbfinale in Wien
-
Dritte Gesprächsrunde zwischen Israel und Libanon in Washington
-
Früherer EZB-Chef Draghi erhält Aachener Karlspreis
-
Weimer: Bundesregierung drückt deutscher ESC-Starterin Engels "ganz fest die Daumen"
-
Zeremonie für Irans Fußballer in Teheran knapp einen Monat vor WM-Beginn
-
Emirate weisen "Berichte" über geheimem Besuch Netanjahus zurück
-
Akkodis im HFS Horizons Report 2026 für agentic AI Services ausgezeichnet
-
Vorgezogene Wahl in Israel zeichnet sich ab - Koalition legt Gesetzentwurf vor
-
PSG zum 14. Mal französischer Meister
-
ManCity hält Titelkampf spannend
-
Inter gewinnt die Coppa Italia und macht das Double perfekt
-
Tod von "Friends"-Darsteller Perry: Zwei Jahre Haft für weiteren Angeklagten
-
Fußball-WM: Kalifornien prüft mögliche Verstöße beim Ticket-Verkauf
-
Grünes Licht des Senats: Neuer US-Zentralbankchef Warsh kann Freitag antreten
-
Zustimmung des Senats: Neuer US-Zentralbankchef Warsh kann Amt am Freitag antreten
-
Regierungskrise in Lettland nach Absturz ukrainischer Drohnen und Ministerrücktritt
-
"Unerschrockener Verkünder": Steinmeier verteidigt Papst gegen Trumps Kritik
-
Stürze und Irrfahrt: Arrieta entscheidet wilde Ausreißer-Etappe
-
Selenskyj: Russland feuert 800 Drohnen ab - Mindestens sechs Tote in der Ukraine
-
Bild von US-Außenminister Rubio im Trainingsanzug geht viral
-
Nicht deklarierte Spende: Britisches Parlament ermittelt gegen Reform UK-Chef Farage
-
Im Pokalfinale: Popp bereit für die Startelf
-
"Herr der Ringe"-Regisseur Jackson arbeitet an Drehbuch für "Tim und Struppi"
-
Tötungsdelikt in Wassenberg: 37-Jähriger von maskiertem Unbekannten erschossen
-
Arzt in Brandenburg wegen Kindesmissbrauchs in 130 Fällen angeklagt
-
Lebenslange Haft in Mordprozess um beim Joggen überfahrenen Ehemann in Dresden
-
Sarkozy-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert erneut sieben Jahre Haft
-
EU-Behörde: Keine Hinweise auf Mutation von Hantavirus
-
Linken-Vorsitz: Schwerdtner und Pantisano treten zusammen an
-
Trump zu Besuch in Peking eingetroffen - Gespräch mit Xi am Donnerstag geplant
-
Verbot von islamischem Kulturverein Nuralislam in Nordrhein-Westfalen ist rechtens
-
Zwei Festnahmen nach tödlichem Raubüberfall auf 93-Jährigen in Köln
-
Gericht zieht Immobilien im Wert von fast halber Million Euro von 36-Jähriger ein
-
Tesla will in Grünheide 1500 Stellen für Batteriezellenfertigung schaffen
-
Nach Schüssen und Erpressungsversuchen: Großrazzia mit 570 Polizisten in Berlin
-
NFL: Patriots im November Lions-Gegner in München
-
Reform-Paket bis zum Sommer: Koalition einigt sich auf Fahrplan - Aus für Prämie
-
Erneute israelische Angriffswelle im Libanon: Mindestens neun Tote
-
ADAC: Spritpreise erneut gesunken - Tankrabatt kommt "großteils" an
Verbot von islamischem Kulturverein Nuralislam in Nordrhein-Westfalen ist rechtens
Das Verbot des islamischen Kulturvereins Nuralislam in Nordrhein-Westfalen ist rechtmäßig. Eine Klage des Vereins gegen die Verbotsverfügung des Landesinnenministeriums wurde abgewiesen, wie das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster am Mittwoch mitteilte. Nach Überzeugung des Gerichts richtete sich der Verein gegen den Gedanken der Völkerverständigung, weil er Gewalt gegen "Andersgläubige" und "Abtrünnige" propagiert habe. Das Land hatte den Verein 2022 verboten und aufgelöst.
Zur Begründung teilte das Gericht weiter mit, der Verein habe islamistische Inhalte verbreitet, die geeignet gewesen seien, Muslime bis hin zur Gewaltbereitschaft zu radikalisieren. So habe etwa der Vereinsvorsitzende gegen Andersgläubige gehetzt und zu Gewalt aufgerufen.
Den bewaffneten Dschihad habe der Vorsitzende als individuelle Pflicht eines jeden Muslims propagiert. Bei einem weiteren Funktionär fanden sich Bilder bewaffneter Kämpfer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) sowie islamistisches Liedgut.
Zudem habe es enge Kontakte zu salafistischen Predigern sowie zu Menschen gegeben, die wegen IS-Unterstützung verurteilt worden waren. Der Verein habe auch Kontakte zum Netzwerk um den Prediger und IS-Chefanwerber Abu Walaa unterhalten. Salafistische Prediger seien auch als Redner und Koranlehrer eingesetzt worden.
Die Revision ließ das Oberverwaltungsgericht nicht zu. Der Verein kann dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
F.Wilson--AT