-
Trotz Sturz: Pogacar gewinnt 117. Mailand-Sanremo
-
Nawrath fällt bei Lägreid-Sieg weit zurück
-
Wolfsburg schlägt TSG im Topspiel - Popp verletzt
-
Bewaffneter Überfall auf Supermarkt gescheitert
-
BKA-Präsident Münch offen für strengere Altersgrenzen bei Social-Media-Nutzung
-
Energieexperten von SPD und Grünen kritisieren Gesetzespläne Reiches
-
14 Tote bei verheerendem Brand in Autoteilefabrik in Südkorea
-
SV Elversberg springt an die Tabellenspitze
-
Südkoreanische K-Pop-Bank BTS feiert Comeback mit riesigem Konzert in Seoul
-
US-Richter: Restriktionen des Pentagon gegenüber Medien teilweise verfassungswidrig
-
Aicher verpasst Abfahrtskugel - Dämpfer im Gesamtweltcup
-
Von Familienministerin geplante Beschränkungen bei "Demokratie leben!" stoßen auf Kritik
-
Frühere Cum-Ex-Ermittlerin Brorhilker: Defizite im Kampf gegen Steuerstraftaten
-
Iranische Medien berichten von US-israelischen Angrifen auf Atomanlage Natans
-
Requiem für verstorbenen Altbischof Wanke in Erfurt
-
US-Jury: Elon Musk hat Aktionäre vor dem Kauf von Twitter getäuscht
-
BVB verlängert mit Kapitän Can
-
Krankenkassen dringen auf Reformen - Leistungskürzungen aber abgelehnt
-
Iranische Medien: US-israelische Angriffe auf iranische Atomanlage Natans
-
Reichinnek: Prien lässt demokratische Zivilgesellschaft im Regen stehen
-
Rekord-Hitzewelle im Westen der USA - Drohende Überschwemmungen auf Hawaii
-
K-Pop: Neues BTS-Album kurz nach Veröffentlichung fast vier Millionen Mal verkauft
-
"Timing": NBA-Meister Oklahoma verzichtet auf Trump-Besuch
-
Hennig Dotzler "wie ein nasser Waschlappen" - Kläbo siegt
-
NBA: Pistons in den Playoffs - Knicks nah dran
-
Niederlage für Peterka - Colorado in den Playoffs
-
City gegen Arsenal: "Großer Moment" im League-Cup-Finale
-
Freund: Bayern lassen sich "nicht den Mund verbieten"
-
"Tut so weh": Baumann geknickt nach missglückter Generalprobe
-
Trump: Erwäge Reduzierung der Angriffe gegen den Iran
-
Leipzig überrollt Hoffenheim im Kampf um die Königsklasse
-
CDU nimmt Einladung der Grünen an: Weg für Sondierungen in Baden-Württemberg frei
-
"Bild": Bis zu zwei Jahre Haft für gefälschte Pornos oder heimliche Sex-Aufnahmen
-
Hannover siegt im 184. Niedersachsen-Derby
-
Völkermord an Jesiden: Dschihadist in Paris in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt
-
Russische Schattenflotte: Französische Marine setzt Öltanker im Mittelmeer fest
-
Einschlag von Geschoss im jüdischen Viertel der Altstadt von Jerusalem
-
Nawrath am Podest vorbei - Perrot holt Gesamtweltcup
-
US-Actionstar Chuck Norris mit 86 Jahren gestorben
-
Neue schriftliche Botschaft Modschtaba Chameneis: Irans Feinde werden "besiegt"
-
Wirtschaftsministerium für erhebliche Einschnitte bei Förderung privater Solaranlagen
-
Nach zwei Saisonrennen: Teamchef Wheatley verlässt Audi
-
Kommunalwahl in Frankreich: Präsident Macron bestreitet Einmischung
-
Schlagabtausch zur Kulturfreiheit: Linke und Grüne gehen mit Weimer ins Gericht
-
Trump nennt Nato-Verbündete "Feiglinge"
-
Bundesregierung: Vorerst keine weiteren Maßnahmen wegen Sprit- und Energiepreisen
-
Vorläufiges Endergebnis: CDU gewinnt Kommunalwahl in Hessen vor SPD und AfD
-
Trump erhält Goldmünze mit seinem Konterfei
-
Drei Tote bei russischen Angriffen auf die Ukraine
-
Verbraucherzentrale: Gericht ordnet Änderungen bei Tiktok an
Le Pen will nach Prozessende Präsidentschaftskandidatur klären
Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen will nach den Worten eines Parteisprechers am Ende des gegen sie laufenden Berufungsprozesses über die Präsidentschaftskandidatur ihrer Partei entscheiden. "Die Richter haben das Schicksal der Präsidentschaftswahl in der Hand", sagte der Sprecher der Partei Rassemblement National (RN), Philippe Ballard, am Mittwoch dem Sender RMC. In dem Berufungsverfahren, in dem es um die Veruntreuung von EU-Geldern geht, standen am Mittwoch die Plädoyers der Verteidigung an.
Die Staatsanwaltschaft hatte am Vorabend Strafen für Le Pen gefordert, die nicht mit einer vierten Präsidentschaftskandidatur Le Pens vereinbar wären, falls die Richter ihnen folgen sollten. Die Staatsanwälte verlangten vier Jahre Haft, davon drei auf Bewährung, eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro und ein fünfjähriges Verbot, bei Wahlen anzutreten. Mit dem Urteil der Berufungsrichter wird allerdings erst im Sommer gerechnet.
Theoretisch kann Le Pen noch vor das höchste Berufungsgericht ziehen, das sich nicht mit der Sache befasst, sondern auf Verfahrensfehler prüft. Sie hatte aber zuvor bereits zu erkennen gegeben, dass sie die Kandidatenfrage vorher klären wolle. Falls sie verhindert sei, solle der 30 Jahre alte Parteichef Jordan Bardella antreten.
Der RN-Abgeordnete Jean-Philippe Tanguy zeigte sich am Mittwoch überzeugt, dass Le Pen und die Mitangeklagten ihre Unschuld beweisen könnten. Die Forderungen der Staatsanwaltschaft seien "nicht überraschend" gewesen, erklärte er. "Jetzt ist aber die Verteidigung dran", fügte er hinzu.
Le Pen hatte den Gerichtssaal am Vorabend verlassen, ohne sich Journalistenfragen zu stellen. Während der Verhandlung hatte sie erneut ihre Unschuld beteuert, dabei aber unabsichtliches Fehlverhalten eingeräumt.
In dem Verfahren ging es um die Veruntreuung von EU-Geldern durch Scheinbeschäftigung von EU-Parlamentsassistenten, die faktisch für Le Pens Partei arbeiteten. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft arbeiteten die Assistenten der EU-Abgeordneten zwischen 2004 und 2016 für die Partei, "wurden aber von Europa bezahlt".
Ziel sei es gewesen, "die Personalkosten der Partei durch den Etat für die parlamentarischen Assistenten abzudecken". Die Partei, die damals noch Front National hieß, war nach mehreren Wahlniederlagen finanziell in Schwierigkeiten geraten. Für die übrigen Angeklagten forderten die Staatsanwälte Haftstrafen zwischen sechs Monaten auf Bewährung und drei Jahren, davon zwei auf Bewährung.
B.Torres--AT