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Verbraucherzentrale: Gericht ordnet Änderungen bei Tiktok an
Ein bayerisches Gericht hat die Videoplattform Tiktok nach Angaben von Verbraucherschützern zu Änderungen seiner Nutzeroberfläche verurteilt. Tiktok müsse App-Einstellungen zu seinem Empfehlungssystem sowie die Möglichkeiten zur Meldung rechtswidriger Inhalte einfacher zugänglich machen, erklärte die Verbraucherzentrale Bayern am Freitag. Das Urteil ist demnach noch nicht rechtskräftig.
Die Verbraucherzentrale hatte vor allem wegen des Systems geklagt, mit dem Tiktok-Nutzenden Videos vorgeschlagen werden. "Dieses basiert standardmäßig auf der Auswertung persönlicher Nutzerdaten", erklärten die Verbraucherschützer. "Viele Nutzer sehen auf Tiktok Inhalte, die ihnen aufgrund ihrer bisherigen Interessen passgerecht vorgeschlagen werden."
Die Verbraucherzentrale sieht dies kritisch. Verbraucher müssten die Möglichkeit haben, "Inhalte ausgespielt zu bekommen, die nicht auf der Auswertung ihrer bisherigen Interaktionen und Daten beruhen", fordern sie. Zwar biete Tiktok diese Einstellungsmöglichkeit grundsätzlich, doch sie sei für Verbraucherinnen und Verbraucher kaum auffindbar.
Den Angaben nach sah das Oberlandesgericht Bamberg dies genauso. "Die Auswahlmöglichkeiten dürfen nicht in Untermenüs verborgen sein. Verbraucher müssen die Profilbildung einfach ausschalten können, ohne sich durch unübersichtliche Einstellungen klicken zu müssen", erklärte Tatjana Halm, Referatsleiterin Recht und Digitales bei der Verbraucherzentrale. "Das Urteil ist ein großer Erfolg."
Zudem habe das Gericht auch das Meldeverfahren bei Tiktok für illegale Inhalte bemängelt. "Das Gericht kritisierte besonders, dass der korrekte Meldeweg hinter einer unscheinbaren Option im Auswahlmenü verborgen war", erklärte die Verbraucherzentrale. "Für Nutzer ist nicht ersichtlich, dass nur dieser Weg ein offizielles Meldeverfahren nach dem Digital Services Act (DSA) auslöst, bei dem die Angabe von Kontaktdaten möglich ist."
Der DSA ist das EU-Gesetz für digitale Dienste. Es macht Online-Unternehmen zahlreiche Vorgaben im Bereich Daten- und Verbraucherschutz. Unter anderem müssen zentrale Funktionen in den Einstellungen einfach auffindbar und verständlich sein. Das Empfehlungssystem speziell von Tiktok steht immer wieder in der Kritik, weil es die oft sehr jungen Nutzer der Plattform dazu verleitet, ein Video nach dem anderen anzusehen.
W.Nelson--AT