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Le Pen wegen Veruntreuungsvorwurf vor Gericht - Prozess entscheidet über Kandidatur
Es ist ein Prozess, der weitreichende Folgen haben dürfte: Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen muss sich seit Dienstag wegen mutmaßlicher Veruntreuung von EU-Geldern erneut vor Gericht verantworten. Das im Sommer erwartete Urteil im Berufungsverfahren entscheidet darüber, ob sie bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten kann.
Neben Le Pen sind elf Parteigenossen sowie die Partei selbst angeklagt. Die Fraktionschefin des Rassemblement National (RN) erschien begleitet von ihren beiden Anwälten im Pariser Justizpalast, ohne sich vor Journalisten zu äußern.
Sollten die Richter ihre Strafe bestätigen, will die Fraktionsvorsitzende der Partei Rassemblement National (RN) die Kandidatur dem 30 Jahre alten Parteichef Jordan Bardella überlassen.
Der Gerichtssaal war voll besetzt. Zahlreiche Journalisten hatten bereits im Morgengrauen vor dem Gericht gewartet.
Ein Pariser Gericht hatte Le Pen in erster Instanz zu vier Jahren Haft verurteilt, davon zwei auf Bewährung. Zudem legten die Richter ihr ein sofort geltendes Verbot auf, bei Wahlen anzutreten. In dem Verfahren geht es darum, inwiefern Le Pen und ihre Mitangeklagten die Gehälter der Assistenten der EU-Abgeordneten genutzt haben, um ihre Partei zu sanieren. Der Schaden wurde auf 4,3 Millionen Euro beziffert.
Le Pen beteuerte - wie in der ersten Instanz - ihre Unschuld. "Es sind neue Richter, wir fangen wieder bei Null an. Ich hoffe, die Richter von meiner Unschuld zu überzeugen", sagte die gelernte Anwältin. "Ich hoffe, besser gehört zu werden als im ersten Verfahren", betonte sie am Vortag des Prozesses. Sie werde so häufig wie möglich im Gerichtssaal anwesend sein, aber zugleich auch die Kandidaten ihrer Partei im Wahlkampf für die Kommunalwahl im März unterstützen.
"Es gibt eine unverrückbare Regel, dass die Gehälter für die Assistenten von EU-Parlamentariern letztlich den Abgeordneten zugute kommen und nicht deren Partei", betonte der Anwalt des Europäischen Parlaments, Patrick Maisonneuve.
Auslöser der Ermittlungen war der frühere EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) gewesen, der die französische Justiz 2015 auf ein Organigramm der Le-Pen-Partei (damals noch Front National) aufmerksam gemacht hatte. Darin waren mehrere Assistenten von EU-Abgeordneten auf Posten aufgeführt, die mit ihrem offiziellen Job nicht vereinbar waren.
Die französische Staatsanwaltschaft wirft Le Pen vor, das bereits von ihrem Vater und Parteigründer Jean-Marie Le Pen angelegte "System" ausgebaut zu haben, um die Gehälter der Parlamentsassistenten zur Sanierung der maroden Parteifinanzen zu nutzen.
Von den ursprünglich 25 Verurteilten hatten zwölf darauf verzichtet, in Berufung zu gehen, unter ihnen Le Pens Schwester Yann Le Pen. Auf der Anklagebank sitzt erneut Le Pens ehemaliger Lebensgefährte Louis Alliot, der im Fall einer erneuten Verurteilung nicht zur Wiederwahl als Bürgermeister der südfranzösischen Stadt Perpignan antreten kann. Auch zwei graue Eminenzen der Partei, Wallerand de Saint-Just und Bruno Gollnisch, sind in Berufung gegangen.
Der 30 Jahre alte Parteichef Bardella sprach Le Pen vor dem Verfahren seine "volle Unterstützung" aus und warf der Justiz politische Beweggründe vor. "Es wäre äußerst beunruhigend für die Demokratie, wenn die Justiz den Franzosen eine Kandidatin entzieht, die bereits zweimal in der Stichwahl war und eindeutig die Favoritin ist", sagte Bardella am Montag.
T.Wright--AT