-
Portugal bestimmt in Stichwahl neuen Präsidenten
-
Wiederholungswahl in serbischer Teilrepublik von Bosnien und Herzegowina
-
Nach Kahlschlag bei "Washington Post": Herausgeber Will Lewis nimmt seinen Hut
-
Wahl in Thailand hat begonnen - Konservativer Regierungschef hofft auf Bestätigung
-
Vorgezogene Wahl in Japan begonnen - Sieg für Regierungschefin Takaichi erwartet
-
Neuer Tabellenführer: Darmstadt überrollt Kaiserslautern
-
Skispringerin Ström holt Gold vor Prevc - Freitag Siebte
-
Nur 1:1 in Gladbach: Bayer lässt Punkte liegen
-
Tausende demonstrieren in Mailand gegen Olympische Spiele - Zusammenstöße mit Polizei
-
Gold für Loch schon in weiter Ferne - Langenhan führt
-
BMW iX3 neuer Style und Design
-
Neuer Skoda Epiq modern mit Reichweite
-
"Werden unser blaues Wunder erleben": Thiounes Debüt misslingt
-
Zwei Franzosen laufen in eineinhalb Jahren zu Fuß nach Shanghai
-
Patzer am Start: Gold für Loch schon in weiter Ferne
-
Fall auf Platz 16: Thioune-Debüt misslingt trotz langer Überzahl
-
Matchwinner Guirassy: BVB macht Druck auf Bayern
-
Davis Cup: Krawietz/Pütz machen deutsches Weiterkommen klar
-
Energiekrise in Kuba: Regierung verkündet Vier-Tage-Woche und weitere Notfallmaßnahmen
-
Warnung vor Abriss des Sozialstaats: Bas und Klingbeil starten SPD-Programmklausur
-
Bas warnt vor "Abrissbirne" für Sozialstaat: Grundsatzrede bei SPD-Programmdebatte
-
Trotz Doppelpacker Dzeko: Schalke erneut sieglos
-
Davis Cup: Pütz und Krawietz machen deutsches Weiterkommen klar
-
Olympia: Eishockey-Frauen wieder auf Kurs
-
Trump lobt Gespräche mit dem Iran und kündigt weitere Verhandlungsrunde an
-
Selenskyj: Nächste Gespräche mit Russland in den USA geplant - Stromausfälle in Ukraine
-
Handelsabkommen zwischen Indien und USA: Trump hebt Strafzölle auf
-
Epstein-Skandal: Clintons fordern ihre öffentliche Anhörung in Kongressausschuss
-
Triumph für von Allmen: Nach WM-Gold auch Olympiasieg
-
Pentagon beendet akademische Zusammenarbeit mit Uni Harvard
-
Bundestag verweigert Ausstellung von Hausausweisen - AfD sieht "Benachteiligung"
-
Steinmeier: "Olympia wird ansteckend sein"
-
Selenskyj: Neue Ukraine-Russland-Gespräche für nächste Woche in den USA geplant
-
Studie: Krisen seit 2020 kosten Deutschland fast eine Billion Euro
-
FC Bayern: Neuer gegen Hoffenheim verfügbar
-
Erfolg für Artenschutz: Vom Aussterben bedrohte Schnecke wieder in Bermuda angesiedelt
-
Handwerkspräsident warnt vor mehr Schwarzarbeit
-
Biathlon: Preuß startet in der Mixed-Staffel
-
Aigner will sich noch nicht auf Kandidatur als Bundespräsidentin festlegen
-
Trump hebt Strafzölle gegen Indien auf - Modi lobt Einigung
-
Trump lobt Gespräche mit dem Iran - nächste Runde "Anfang der kommenden Woche"
-
Energiekrise auf Kuba: Regierung verkündet Vier-Tage-Woche und weitere Sparmaßnahmen
-
Höchstens 2000 Euro: BSW fordert Kostendeckel beim Führerschein
-
NBA: Siegesserie von Hukporti und den Knicks gerissen
-
Riera zum Debüt: "Hatte Spaß, meine Spieler zu sehen"
-
"Viel cooler als erwartet": Euphorie beim Team D
-
AfD bei Münchner Sicherheitskonferenz: SPD und Grüne fürchten um Vertraulichkeit
-
SPD beginnt in Berlin zweitägige Jahresauftaktklausur
-
Epstein-Kontakte: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen französischen Ex-Minister Lang
-
Trump: "Sehr gute Gespräche" mit Iran - nächste Runde "Anfang der kommenden Woche"
Bundessozialgericht: Kaffeeholen in Betrieb nur in Ausnahmefällen unfallversichert
Beim Holen eines Kaffees oder anderer Genussmittel sind Arbeitnehmer auch im Betrieb in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert. Anders als etwa beim Mittagessen ist auch der Weg dorthin eine "eigenwirtschaftliche Verrichtung", wie am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Ausnahmen gelten, wenn etwa ein rutschiger Boden im Sozialraum für den Unfall verantwortlich war oder der Kaffee erforderlich, um die für die Arbeit notwendige Konzentration beizubehalten. (Az. B 2 U 11/23 R)
Die Klägerin ist Verwaltungsangestellte bei einem Finanzamt in Hessen. Wie üblich ging sie gegen 15.30 Uhr zum Sozialraum, um sich dort einen Kaffee zu holen. Weil dieser gerade frisch gewischt worden war, rutschte sie aus und brach sich bei ihrem Sturz einen Lendenwirbel. Nach gegenläufigen Urteilen der Vorinstanzen urteilte nun das BSG, dass es sich um einen versicherten Arbeitsunfall handelte.
Dabei betonten die Kasseler Richter allerdings zunächst die Besonderheit von Genussmitteln. Während Essen und etwa Mineralwasser in den Arbeitspausen notwendig seien, um danach weiter arbeiten zu können, gelte dies für Kaffee und andere Genussmittel nicht. Anderes könne nur dann gelten, wenn der Kaffee notwendig war, um eine ausreichende Arbeitskonzentration beizubehalten. Dies sei hier nicht festgestellt, der Nachmittagskaffee offenbar mehr eine Gewohnheit gewesen.
Allerdings gehe hier der Unfall auf eine "besondere betriebliche Gefahr" zurück und sei daher ein Arbeitsunfall, befand das BSG weiter. Denn während bei einer Kantine der Versicherungsschutz in der Regel an der Zugangstür endet, sei dies bei einem Sozialraum nicht zwingend der Fall. Größere Betriebe müssten Pausenräume vorhalten. Dieser habe hier auch dem Austausch zwischen den Beschäftigten gedient. Mit dem Ausrutschen auf dem nassen Boden habe sich daher Gefahr verwirklicht, die den betrieblichen Verhältnissen zuzurechnen und daher unfallversichert gewesen sei.
R.Garcia--AT