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Prozess um Solinger Anschlag: Auch Verteidigung beantragt lebenslange Haftstrafe
Im Prozess um den mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriff von Solingen mit drei Toten vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf hat auch die Verteidigung eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten beantragt. Die Verteidigung schloss sich laut Gerichtsangaben am Dienstag dem Schlussvortrag der Bundesanwaltschaft an - mit Ausnahme der Forderung nach einer Sicherungsverwahrung. Das Urteil soll am Mittwoch fallen.
Die Bundesanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche eine lebenslange Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung und die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld beantragt. Die Nebenkläger schlossen sich dem Antrag an.
Bei der Attacke auf dem Solinger Stadtfest waren am 23. August 2024 drei Menschen getötet und acht weitere schwer verletzt worden. Laut Anklage soll der Syrer zumeist gezielt von hinten auf Festbesucher eingestochen haben. Er flüchtete und wurde einen Tag später gefasst. Der Anschlag löste bundesweit Bestürzung sowie eine Debatte über mögliche Änderungen in der deutschen Flüchtlings- und Asylpolitik aus.
Laut Anklageschrift der Bundesanwaltschaft soll der Angeklagte im Namen der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) gehandelt haben. Er habe die Tat für den IS begehen wollen, hieß es. Zudem sei es ihm darauf angekommen, dass sich der IS zu seinen Taten öffentlich bekennt.
In dem Prozess im stark gesicherten Oberlandesgericht in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt muss sich der Angeklagte seit Mai wegen dreifachen Mordes, zehnfachen versuchten Mordes sowie Mitgliedschaft in dem als ausländische terroristische Organisation eingestuften IS verantworten.
G.P.Martin--AT