-
Tilly zu Moskauer Urteil: Das ist "zusätzliche Motivation"
-
Libysche Behörde: Beschädigter russischer Tanker im Mittelmeer "außer Kontrolle"
-
Teheran droht USA nach aggressiver Trump-Rede mit "vernichtenden" Angriffen
-
Lufthansa und Air France-KLM bieten um portugiesische Airline TAP
-
US-Außenhandelsdefizit steigt im Februar wieder
-
Nexperia-Chips können bald gänzlich in China produziert werden
-
Brief an Ministerkollegen: Klingbeil fordert weitere Entlastungen
-
Italien: Verbandspräsident Gravina und Buffon treten zurück
-
Frankreichs Linkspopulisten prangern Rassismus gegen schwarze Politiker an
-
US-Demokraten klagen gegen Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
Nachtflug nach L.A.: John Travolta stellt Regie-Debüt in Cannes vor
-
Fallschirmjäger-Skandal: Bundeswehr nennt Zahlen zu personellen Konsequenzen
-
Italien: Verbandspräsident Gravina tritt zurück
-
Vierte Hinrichtung im Iran im Zusammenhang mit jüngster Protestwelle
-
Tochter: Bekannte iranische Anwältin Sotudeh festgenommen
-
"Spiegel": Klingbeil schlägt neues Modell als Ersatz für Ehegattensplitting vor
-
Spritpreise steigen mittags erneut massiv - Rufe nach Entlastungen
-
Zahl der Asyl-Erstanträge im März erneut zurückgegangen
-
Ceferin warnt Italien vor möglichem Entzug der EM 2032
-
Trotz Dzeko-Ausfall: Muslic für Endspurt optimistisch
-
Urteil: Gastronomin mus 600.000 Euro an Coronahilfen zurückzahlen
-
Cannabis-Evaluierung: SPD wirft Dobrindt unsachliche Kritik an Studie vor
-
Citibank schickt Mitarbeiter in Paris und Frankfurt ins Homeoffice
-
Bundesregierung bereitet zentrale "Bürger-App" vor
-
SPD sieht Abschiebezentren im Ausland kritisch
-
Kovac über Schlotterbeck: "Er hat nichts falsch gemacht"
-
Blindenschrift: Braille für Aufnahme als immaterielles Kulturerbe nominiert
-
Trump spottet über Macrons Ehe - Frankreichs Präsident reagiert genervt
-
Debatten über Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen gehen weiter
-
Macron wirft Trump das "Aushöhlen" der Nato vor
-
Kraftstoff ausgegangen: Autofahrer wird auf A7 von Lkw erfasst und stirbt
-
Behandlung von Long-Covid: Bestimmte Wirkstoffe künftig Kassenleistung
-
Erste Ostermärsche beginnen an Gründonnerstag - Fokus auch auf Wehrpflicht
-
Social-Media-Verbot für Kinder: Indonesien verwarnt Google und Meta abermals
-
Bauministerium: Weniger Umweltprüfungen und Enteignung von Schrottimmobilien
-
Dieselpreis erreicht nach Start der Preisregel für Tankstellen neues Allzeithoch
-
Skilanglauf-Olympiasiegerin Carl 18 Monate gesperrt
-
Hoeneß lobt Undav: "Deniz macht häufig den Unterschied"
-
Migranten am Ärmelkanal: Zwei Tote, mehr als 100 gerettet
-
Serenade für scheidenden Ministerpräsidenten Kretschmann Ende April
-
Brasilien erlaubt gemeinsames Sorgerecht für Haustiere
-
Umweltverbände fordern Kurswechsel: Raus aus der fossilen Krise
-
Trump kann mit Rede zum Iran-Krieg nicht beruhigen - Teheran droht mit "vernichtenden" Angriffen
-
Razzia in Rhein-Main-Gebiet wegen verbotener Exporte nach Russland
-
Woltemade kontert Kritik: "Im Moment ein komplett anderer Nick"
-
Vor Ostseeküste liegender Wal bewegt sich nicht von der Stelle
-
Italiens WM-Aus wird zum Politikum - Druck auf Gravina wächst
-
Botschafter Prosor: Steinmeier lässt Staatsräson zu Israel vermissen
-
Airlines erhöhen Treibstoffzuschläge - Lufthansa weniger von Kerosin-Preisanstieg betroffen
-
EKD-Ratsvorsitzende sieht in Osterbotschaft Hoffnung in Zeiten von Krieg
Tanzverbot an Karfreitag: Karlsruhe entscheidet nicht über Regeln aus Niedersachsen
Das niedersächsische Tanzverbot an Gründonnerstag und Karfreitag wird nicht zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe erklärte nach Angaben vom Dienstag eine Richtervorlage des Amtsgerichts Göttingen für unzulässig, das wissen wollte, ob die Regelungen in Niedersachsen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das Amtsgericht setzte sich demnach nicht genügend damit auseinander, was das Verfassungsgericht bereits zu Tanzverboten entschied. (Az. 1 BvL 2/25)
Den Fragen aus Göttingen lag der Fall eines Klubbetreibers zugrunde, gegen den die Stadt wegen einer Veranstaltung in der Nacht von Gründonnerstag auf Karfreitag 2024 eine Geldbuße verhängte. Er ging dagegen vor Gericht vor. Das Amtsgericht setzte das Verfahren aus und fragte in Karlsruhe nach der Verfassungsmäßigkeit der niedersächsischen Regelungen.
Es sah mögliche Verstöße gegen die Religionsfreiheit, die Freiheit der Berufsausübung und den allgemeinen Gleichheitssatz. So würden Nichtchristen durch die Tanzverbote dazu gezwungen, sich an Gründonnerstag und Karfreitag wie gläubige Christen zu verhalten und an diesen Tagen auf weltliche Vergnügungen zu verzichten.
Das Verfassungsgericht verwies nun auf seine Entscheidung zum bayerischen Tanzverbot von 2016. Damit hatte es das strikte Tanz- und Entertainmentverbot am Karfreitag in Bayern gekippt. Ein solches absolutes Verbot könne in Einzelfällen gegen die Weltanschauungs- und Versammlungsfreiheit verstoßen. Es müsse Ausnahmen geben für besondere Veranstaltungen, die auf den "öffentlichen Meinungsbildungsprozess" zielten, erklärte das Gericht damals.
Mit diesem Beschluss habe das Amtsgericht sich nicht ausreichend auseinandergesetzt, teilte es nun mit. Beispielsweise erklärte das Amtsgericht demnach nicht, wie die Tanzverbote in Niedersachsen Nichtchristen eine bestimmte innere Haltung abverlangten. Ein Tag dürfe als stiller Tag geschützt werden, wenn es nur um den äußeren Rahmen geht.
R.Chavez--AT