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Neue Vorwürfe: Uni leitet weitere Vorprüfung von Brosius-Gersdorfs Promotion ein
Nach neuen Vorwürfen gegen die Bundesverfassungsgerichts-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf im Zusammenhang mit ihrer Dissertation hat die Universität Hamburg ein weiteres Prüfverfahren eingeleitet. Bei der Ombudsstelle der Hochschule seien Hinweise eingegangen, denen nun nachgegangen werde, sagte ein Universitäts-Sprecher am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Zuvor hatte der selbsternannte "Plagiatsjäger" Stefan Weber "Ghostwriting"-Vorwürfe gegen die Rechtsprofessorin erhoben. Deren Anwälte wiesen dies zurück und kündigten rechtliche Schritte gegen Weber an.
Dieser hatte im Juli bereits mit angeblichen Plagiatsvorwürfen gegen die gleiche Doktorarbeit für eine Absetzung der Verfassungsrichter-Wahl im Bundestag gesorgt. Am Montag machte Weber nun die neuen Vorwürfe bekannt: Er will an 91 Stellen in Brosius-Gersdorfs Dissertation Hinweise auf "Ghostwriting" gefunden haben.
Die Textstellen seien "mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit" ihrem Ehemann Hubertus Gersdorf zuzuschreiben, sagte Weber am Dienstag dem TV-Sender Welt. "Es sind 91 Stellen, die sehr eindeutig darauf hinweisen, dass eine Mitautorschaft in dieser Dissertation gegeben ist, weil diese Textparallelen auf ältere Arbeiten von Hubertus Gersdorf hinweisen. Das heißt, hier hat ein anderer Autor in die Dissertation eingegriffen." Gersdorf ist Rechtsprofessor an der Universität Leipzig.
Die Anwälte der Rechtswissenschaftlerin wehrten die Vorwürfe ab. Brosius-Gersdorf "schrieb ihre Dissertation allein", teilte die Bonner Anwaltskanzler Redeker Sellner Dahs AFP mit. "Die Dissertation wurde nicht in Teilen von Herrn Prof. Gersdorf (...) geschrieben." Weiter heißt es in der Stellungnahme: "Sollte es für diesen unzutreffenden, haltlosen und ehrverletzenden Vorwurf irgendeinen Mindestbestand an Beweistatsachen geben, fordern wir, unseren Mandanten damit konkret zu konfrontieren, damit sie dem entgegentreten können."
Daraus dass Brosius-Gersdorf veröffentlichte Literatur ihres Ehemanns konsultierte und zitierte, "folgt nicht, dass ihr Ehemann die betreffende Passage ihrer Dissertation schrieb", erklärte die Kanzlei weiter. Der Vorwurf Webers habe "keine Tatsachengrundlage". Die hierfür genannten Belegstellen rechtfertigten einen solchen Verdacht nicht, "sie stellen keinen Mindestbestand an Beweistatsachen dar". Die Anwälte teilten mit, rechtliche Schritte gegen Weber vorzubereiten.
An der Universität Hamburg, wo Brosius-Gersdorf 1997 ihre Dissertation eingereicht hatte, gingen nach den neuen Vorwürfen einem Sprecher zufolge entsprechende Hinweise ein. Diesen werde nun bei einer Vorprüfung "sehr sorgfältig" nachgegangen. Die Vorprüfung findet demnach rein intern durch eigene Wissenschaftlern statt. Wie üblich soll auch die Betroffene selbst, also Brosius-Gersdorf, die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten.
Auch im Zusammenhang mit den im Juli bekannt gewordenen Plagiatsvorwürfen gegen Brosius-Gersdorfs Dissertation läuft bereits eine Vorprüfung der Hamburger Universität. Wann es in beiden Untersuchungen zu einem Ergebnis kommt, ist dem Sprecher zufolge noch unklar.
Die Besetzung von drei Richterstellen am Bundesverfassungsgericht war am 11. Juli im Bundestag gescheitert, weil die Unionsfraktion die zuvor in der Koalition vereinbarte Zustimmung zur Wahl der von der SPD aufgestellten Brosius-Gersdorf verweigerte. Die Abstimmungen wurden daraufhin abgesetzt.
Die Union hatte ihr Vorgehen unter anderem mit den Plagiatsvorwürfen begründet. Laut einem von Brosius-Gersdorf und ihrem Ehemann bei der Stuttgarter Kanzlei Quaas und Partner in Auftrag gegebenen Gutachten stellten sich die Vorwürfe jedoch als haltlos heraus.
R.Lee--AT