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Vor Ablauf von Trumps Ultimatum: Weitere heftige Angriffe im Iran-Krieg
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Australischer Ex-Soldat soll Kriegsverbrechen in Afghanistan begangen haben
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Dieselpreis erreicht Ostermontag erneut neues Allzeithoch im Tagesschnitt
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Vietnam: Kommunistischer Parteichef Lam festigt mit Wahl zum Präsidenten seine Macht
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Niederländisches Unternehmen weitet Gasförderung vor Borkum aus
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Wegen Russlandsanktionen eingefrorene Gelder: Insolvenzverwalter scheitert vor Gericht
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Union lehnt Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ab
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Selfie-Kamera ist laut Umfrage wichtigste Kameraeigenschaft des Smartphones
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Wenige Tage vor Ungarn-Wahl: US-Vizepräsident Vance zu Besuch bei Orban eingetroffen
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Statistik: Altersunterschied zwischen erstem und zweitem Kind im Mittel 3,1 Jahre
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Justizministerin Hubig fordert Entkriminalisierung des Schwarzfahrens
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Ifo-Umfrage: Geschäftsklima in der Autoindustrie im März leicht verschlechtert
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Soldat in Australien wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in Afghanistan festgenommen
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Matthäus warnt Bayern vor Bernabéu-Atmosphäre
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Großbritannien: Veranstalter verteidigt geplanten Festival-Auftritt von Kanye West
FDP-Politikerin Strack-Zimmermann als "Nazi" beleidigt: Geldstrafe für 63-Jährigen
Wegen der Beleidigung der FDP-Politikerin Agnes Strack-Zimmermann als "Nazi" ist ein 63-Jähriger in Nordrhein-Westfalen zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Wuppertal verwarf die Berufung des Angeklagten am Dienstag als unbegründet, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Er machte sich demnach der Beleidigung gegen Personen des öffentlichen Lebens schuldig.
Die Geldstrafe hatte das Amtsgericht Velbert in erster Instanz verhängt. Wie das Landgericht nun entschied, darf der Angeklagte die Geldstrafe in monatlichen Raten von 50 Euro abzahlen. Laut Anklage veröffentlichte der 63-Jährige seinen beleidigenden Kommentar im Februar 2023 im Onlinedienst X, der damals noch Twitter hieß.
Politiker und Amtsträger werden im Rahmen ihrer Amtsausübung zusätzlich zum normalen strafrechtlichen Ehrschutz zusätzlich durch Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs geschützt. Dieser ahndet Beleidigungen und Verleumdungen, die öffentlich mit Blick auf ihre Tätigkeit erfolgen.
T.Sanchez--AT