-
Nach Aufruf zur Befehlsverweigerung: US-Gericht stoppt Sanktionen gegen Senator Kelly
-
Für "billigere Autos": Trump kippt zentrale Klimaschutz-Vorgabe der USA
-
Merz erteilt gemeinsamen EU-Schulden erneut Absage
-
Nagelsmann hält Tür für ter Stegen offen - kein Neuer-Comeback
-
Trump kippt zentrale Klimaschutz-Vorgabe für Auto- und Gasindustrie in den USA
-
Venezuela: Tausende bei erster großer Oppositions-Demo nach Maduro-Festnahme
-
"Rekord-Tobis" rasen zu Gold mit der Teamstaffel
-
Interne Konflikte: US-Wettbewerbshüterin Slater verkündet Rückzug
-
Gemeinsame Aufnahme von Schulden in der EU: Macron "optimistisch"
-
Mexikos Schiffe mit Hilfslieferungen erreichen Kuba
-
Nations League: DFB gegen Niederlande, Serbien und Griechenland
-
Taiwans Präsident warnt vor chinesischem Expansionsstreben - Peking nennt ihn "Kriegstreiber"
-
Wadephul fordert Rücktritt von UN-Sonderberichterstatterin Albanese
-
Lollobrigida holt nächstes Gold für Italien
-
Französischer Republikaner-Chef Retailleau will Präsident werden
-
Empörung in Ukraine nach Olympia-Ausschluss von Skeleton-Fahrer Heraskewytsch
-
Bericht: Chrupalla beschäftigt Ehefrau eines anderen AfD-Politikers
-
Nach Ende des Grönland-Streits wollen Europäer mehr Verantwortung in der Nato übernehmen
-
Lebenslange Haft für tödlichen Messerangriff bei Kulturfest in Bayern
-
Regierung gibt Schloss Meseberg als Gästehaus auf - Vertrag endet 2027
-
DEB-Frauen im Viertelfinale gegen Kanada
-
Gericht: Kein allgemeines Persönlichkeitsrecht für Sylter Goldschakal
-
Beamtenbund: Forderung nach Einzahlung in Rentenkasse ist "populistischer Unfug"
-
Vor Sicherheitsgipfel zur Bahn Forderung nach mehr Schutz für Beschäftigte
-
Trumps Milliardenklage gegen die BBC: Verhandlungstermin auf Februar 2027 festgelegt
-
Trumps Grenzbeauftragter Homan: ICE-Einsatz in Minnesota wird beendet
-
Richterbund schlägt Alarm: Eine Million offene Verfahren und Verdächtige in Freiheit
-
Studie: Kreml-freundliche Posts nutzen Epstein-Akten für Desinformation über die Ukraine
-
Lufthansa: Knapp 800 Flüge wegen Streiks annulliert
-
Bundesgerichtshof verhandelt über Werbung für Cannabis auf Rezept
-
Selenskyj: Ausschluss von ukrainischen Athleten von Olympia nutzt "Aggressoren"
-
Selbst abgeräumt: Snowboardcrosser ohne Medaille
-
Erstmals nach Sturz Hasinas: Neues Parlament in Bangladesch gewählt
-
Online-Diagnose von Erektionsstörungen: BGH verhandelt über Zulässigkeit von Werbung
-
Bundestagspräsidentin Klöckner besucht mit Israels Armee den Gazastreifen
-
Gewinn bei Mercedes 2025 um fast die Hälfte eingebrochen
-
Gestoppte Integrationskurse: Grüne und Volkshochschulen üben scharfe Kritik
-
Epstein-Affäre: Razzia bei Norwegens Ex-Regierungschef Jagland
-
Schah-Sohn Pahlavi ruft die USA zu Militärschlag gegen den Iran auf
-
"Stolz auf Wladyslaw": Selenskyj dankt Heraskewytsch
-
Personalkarussell bei Europas Pharmakonzernen: Merck-Chefin übernimmt bei Sanofi
-
Zehn Milliarden Euro für Ungarn: EuGH-Gutachten sieht Auszahlung von Geldern kritisch
-
Bewegung in Tarifrunde für Länderbeschäftigte – Arbeitgeberseite legt Angebot vor
-
Zwei Tote nach russischen Angriffen auf die Ukraine - Tausende Haushalte ohne Strom
-
Säugling stirbt bei Hausbrand in Berlin - Mutter und Bruder in kritischem Zustand
-
Leistungen der Pflegeversicherung verlieren wegen Inflation seit Jahren an Wert
-
Rückruf von Lebensmitteln: Listerien sind häufigste Ursache
-
IOC: Heraskewytsch erhält Akkreditierung zurück
-
Gewerkschaft EVG dringt auf konkrete Ergebnisse des Bahn-Sicherheitsgipfels
-
Ukrainischer Sportler Heraskewytsch wegen Gedenkhelm bei Olympia disqualifiziert
Datenschutz: Landgericht spricht Facebook-Nutzer 5000 Euro Entschädigung zu
Wegen Verstößen gegen die Datenschutzregeln der EU hat das Landgericht Leipzig einem Nutzer des Onlinenetzwerks Facebook eine Entschädigung in Höhe von 5000 Euro zugesprochen. Die "hohe Entschädigungssumme" werde durch die enormen Gewinne gerechtfertigt, die die Facebook-Mutter Meta mithilfe personalisierter Werbung erziele, erklärte das Gericht am Freitag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az. 05 O 2351/23)
Konkret ging es in dem Fall um eine Klage gegen Meta Platforms Ireland, wie das Gericht weiter mitteilte. Meta, Betreiberin der Onlinenetzwerke Instagram und Facebook, habe "Business Tools entwickelt, die von zahlreichen Betreibern auf ihren Webseiten und Apps eingebunden werden und die Daten der Nutzer von Instagram und Facebook an Meta senden", führte das Gericht aus. Dabei sei für Meta jeder Nutzer "zu jeder Zeit individuell erkennbar, sobald er sich auf den Dritt-Webseiten bewegt oder eine App benutzt hat, auch wenn er sich nicht über den Account von Instagram und Facebook angemeldet hat".
Die Daten wiederum sende Meta Ireland "ausnahmslos weltweit in Drittstaaten, insbesondere in die USA". Dort würden die Daten dann "in für den Nutzer unbekanntem Maß" ausgewertet.
Beim Anspruch auf Ersatz des "immateriellen Schadens" habe sich die für Datenschutzrecht zuständige fünfte Zivilkammer des Landgerichts auf die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gestützt, erklärte das Gericht weiter und hob zudem hervor, dass der finanzielle Wert eines einzigen Nutzerprofils, in dem "sämtliche Daten über die Person gespeichert sind", auf datenverarbeitenden Märkten "enorm" sei.
Auf eine Anhörung des Klägers verzichtete das Landgericht, da bei dieser keine weiteren Erkenntnisse zu erwarten gewesen seien, die über ein diffuses Gefühl des Datenverlusts und der Verunsicherung hinausgingen. Denn es sei "ja gerade das Problem der Klagepartei und auch des Gerichts, festzustellen, was konkret Meta mit den Daten macht und noch vorhat". Das Gericht stelle deshalb "für eine Mindestentschädigung von 5000 Euro auf die allgemeine Betroffenheit des aufmerksamen und verständigen 'Durchschnitts'-Betroffenen im Sinne der DSGVO ab".
Die Kammer sei sich der Folgen ihrer Entscheidung bewusst, erklärte das Landgericht weiter. Auch wenn sie dazu führen könne, "dass viele Facebook-Nutzer Klage erheben, ohne einen individuellen Schaden explizit darzulegen", widerspreche dies nicht den gesetzgeberischen Zielen der DSGVO, gerade auch mittels privater Rechtsdurchsetzung den Datenschutz vor Zivilgerichten und damit "jenseits rein behördlicher Maßnahmen effektiv durchzusetzen".
Das Urteil von Freitag ist noch nicht rechtskräftig, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das bedeutet, es besteht die Möglichkeit, Berufung einzulegen.
M.Robinson--AT