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Berufung in Falschaussage-Prozess: Österreichs Ex-Kanzler Kurz freigesprochen
Der frühere österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ist im Berufungsverfahren zu seiner Verurteilung wegen Falschaussage im Zusammenhang mit der sogenannten Ibiza-Affäre freigesprochen worden. Das entschied das Oberlandesgericht Wien am Montag. Kurz war im Februar vergangenen Jahres zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der 38-Jährige legte Berufung ein und beteuerte seine Unschuld.
"Mein Ziel war, dort auf keinen Fall etwas Falsches zu sagen", sagte Kurz am Montag im Gericht und nahm dabei Bezug auf seine Aussage im Untersuchungsausschuss zu der Affäre. Bereits vor der Verhandlung hatte er erklärt, er habe in dem Ausschuss "alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet".
Die Ibiza-Affäre hatte in Österreich die erste Regierung Kurz zu Fall gebracht. Ein heimlich auf der spanischen Insel Ibiza gedrehtes Video hatte gezeigt, wie der damalige Vizekanzler Heinz-Christian Strache von der rechtspopulistischen FPÖ vor der Parlamentswahl 2017 einer vermeintlichen russischen Oligarchen-Nichte im Gegenzug für Wahlhilfe Staatsaufträge in Aussicht stellte. Es folgten Ermittlungen gegen mehrere österreichische Politiker.
Kurz wurde in Österreich und auch im Ausland lange Zeit für seinen steilen Aufstieg in der Politik bejubelt und als "Wunderkind" der europäischen Konservativen bezeichnet. 2017 wurde er im Alter von 31 Jahren der jüngste Regierungschef weltweit. 2021 stieg Kurz aus der Politik aus und wechselte in die Privatwirtschaft.
Gegen ihn wird in einem weiteren Fall ermittelt. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass Kurz öffentliche Gelder veruntreut hat, um verfälschte Umfragen zu finanzieren, die sein Image aufpolieren sollten, und um für eine positive Berichterstattung in den Medien zu bezahlen.
W.Nelson--AT