-
Kartellamt: Kraftstoffpreise zum 1. Mai um knapp 13 Cent gefallen
-
Iranische Nobelpreisträgerin Mohammadi aus Gefängnis ins Krankenhaus eingeliefert
-
Teurer Sprit wegen Iran-Kriegs: US-Billig-Airline Spirit stellt Flugbetrieb ein
-
Etappensieg für US-Abtreibungsgegner: Gericht stoppt Lieferung von Mifepriston per Post
-
Mann in Bad Ems mit Messer verletzt: Jugendliche Tatverdächtige stellt sich
-
Bericht: Krankenstand Anfang 2026 leicht zurückgegangen
-
USA wollen rund 5000 Soldaten aus Deutschland abziehen - Pistorius: War "absehbar"
-
Ex-Rennfahrer Zanardi im Alter von 59 Jahren gestorben
-
Pistorius: US-Truppenpräsenz in Europa bleibt in beidseitigem Interesse
-
Nach US-Staatsbesuch: König Charles III. besucht britisches Überseegebiet Bermuda
-
NHL: Sturm und Peterka ausgeschieden
-
Playoff-Krimis in der NBA: Orlando und Cleveland zittern
-
Die Sport-Höhepunkte am Samstag, 2. Mai
-
"Eine Weile her": Norris sorgt für Stirnrunzeln bei Mercedes
-
Schweinsteiger lobt sympathischen Kompany: "Fantastisch"
-
Mindestens 13 Tote bei israelischen Angriffen im Süden des Libanon
-
Mehr als zwei Millionen Menschen bei Gratis-Konzert von Shakira in Rio erwartet
-
Rheinland-Pfalz: Landesparteitage von CDU und SPD stimmen über Koalitionsvertrag ab
-
US-Berufungsgericht stoppt Lieferung von Abtreibungspille Mifepriston per Post
-
USA kündigen Abzug von rund 5000 US-Soldaten aus Deutschland an
-
McLaren meldet sich zurück: Norris holt Sprint-Pole
-
Nach Trumps Zollankündigung: EU hält sich "alle Optionen offen"
-
Wieder gegen Sinner: Zverev im Endspiel von Madrid
-
Keine Einigung: Verhandlungen zu Pandemie-Abkommen sollen verlängert werden
-
Trump weist neuen Vorschlag des Iran zurück - "USS Gerald R. Ford" verlässt Golfregion
-
Trump erlässt neue Sanktionen gegen Regierungs- und Wirtschaftsvertreter Kubas
-
Im Klassiker gegen Alba: Bayern feiern Hauptrundensieg
-
Verlängertes Training: Ausrufezeichen von Leclerc
-
Sechs Tote bei neuen israelischen Angriffen im Süden des Libanon
-
Trump "nicht zufrieden" mit neuem iranischen Verhandlungsvorschlag
-
Streit mit Anthropic: Pentagon schließt Vereinbarung mit anderen KI-Firmen
-
Zimmermann triumphiert in Frankfurt: "Das Nonplusultra"
-
22. Sieg in Folge: Sinner im Finale von Madrid
-
Trump will Zölle auf Autos und Lkw aus der EU auf 25 Prozent erhöhen
-
Staatsmedien: Iran hat den USA neuen Vorschlag übermittelt - Washington schweigt
-
Unglücksfall in Höhle auf der Schwäbischen Alb - Mann stirbt
-
Dschihadisten in Mali rufen zu "gemeinsamer Front" gegen Junta auf - Tuareg rücken vor
-
Motorflugzeug und Segelflieger nahe Baden-Baden abgestürzt - ein Toter
-
Lufthansa entschuldigt sich für verbummelte Oscar-Statue
-
Riera teilt aus: Berichterstattung "totaler Bullshit"
-
Hunderte Festnahmen bei Demonstrationen am 1. Mai in Istanbul
-
Furcht vor neuer Eskalation des Iran-Krieges wächst
-
Tankrabatt in Kraft: Spritpreise an den Zapfsäulen sinken
-
Bundesbankpräsident Nagel bei unveränderter Lage für Zinserhöhung im Juni
-
Trump übt erneut scharfe Kritik an Merz: "Soll sein marodes Land in Ordnung bringen"
-
Moschee in Memmingen mit Schweinekopf und Tierblut geschändet
-
Großbritannien hebt Terrorwarnstufe nach Angriff auf britische Juden auf "hoch" an
-
EU begrüßt vorläufiges Inkrafttreten des Mercosur-Abkommens
-
DGB-Chefin zum Tag der Arbeit: Beschäftigte nicht zum Sündenbock der Krise machen
-
Kartellamt: Spritpreise bis 10.00 Uhr um circa 14 Cent gesunken
Verkauf von Medikamenten im Internet: BGH pocht auf Datenschutz
Vor dem Verkauf von Medikamenten über das Internet muss die ausdrückliche Einwilligung der Kunden zur Erhebung ihrer Daten eingeholt werden. Das gilt auch bei nicht rezeptpflichtigen Mitteln, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Ein Apotheker hatte gegen zwei andere Apotheker geklagt, die Medikamente über die Plattform des Internethändlers Amazon vertrieben. (Az. I ZR 222/19 und I ZR 223/19)
Bei der Bestellung über Amazon Marketplace mussten Name, Adresse und eventuell weitere Informationen für eine Individualisierung des Mittels angegeben werden. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ohne ausdrückliche Einwilligung verstößt gegen den Datenschutz, wie der BGH nun entschied.
Er hatte in der Frage zuvor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg angerufen. Dieser erklärte, dass Kunden ausdrücklich in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen müssten, auch bei rezeptfreien Mitteln. Der BGH entschied nun weiter, dass Mitbewerber wie der andere Apotheker gegen einen solchen Datenschutzverstoß mit einer wettbewerbsrechtlichen Klage vorgehen können.
Die Revisionen der beiden Apotheken gegen frühere Urteile hatten damit keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt hatte ihnen bereits im November 2019 aufgetragen, die Datenschutzverstöße zu unterlassen.
K.Hill--AT